Ergebnis 1 bis 15 von 42

Thema: Geblitzt!!!

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von Dschilly Beitrag anzeigen
    Nein. Es war kein Patient mehr hinten drin. Und es war kurz vor Feierabend ;-P

    Ich denke ich werde das einfach bezahlen... Wenn ich drum rum kommen würde, wäre es ja keine Lehre mehr! ;)

    Aber an diesen § hatte ich auch schon gedacht! Blöderweise war das unser letzter Einsatz an diesem Tag, weshalb ich auch auf keinen Fall auf dem Weg zur nächsten Einsatzstelle gewesen sein kann!
    Tja, dann war es ja tatsächlich ein vermeidbares Vergehen, dann bezahle es und gut ist.

    Bei Fahrten mit Patienten täte ich keinen Cent bezahlen.

    Gruß
    Sebastian

  2. #2
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Bei Fahrten mit Patienten täte ich keinen Cent bezahlen.
    Sonderrechte bei einer Fahrt zur Dialyse, Verlegung zur Reha, ... kannst Du niemals rechtfertigen. Da würdest Du auch bezahlen.

    Gruß
    Simon

  3. #3
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    930
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Sonderrechte bei einer Fahrt zur Dialyse, Verlegung zur Reha, ... kannst Du niemals rechtfertigen. Da würdest Du auch bezahlen.
    Ich bezog mich da jetzt auch eher auf RTW-Fahrten, die auch welche sind. Im Übrigen kenne ich einen Staatsanwalt, der die Meinung vertritt, dass sich alle anderen Fahrten im Sinne der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durchaus auch rechtfertigen ließen. Das mag aber durchaus die juristische Mindermeinung sein.

    Gruß
    Sebastian

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
    Ich bezog mich da jetzt auch eher auf RTW-Fahrten, die auch welche sind. Im Übrigen kenne ich einen Staatsanwalt, der die Meinung vertritt, dass sich alle anderen Fahrten im Sinne der schnellen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durchaus auch rechtfertigen ließen. Das mag aber durchaus die juristische Mindermeinung sein.

    Gruß
    Sebastian
    Na dann kannst ja gleich mit Blaulicht fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    26.10.2010
    Beiträge
    140
    sollte man mal in Vorschlagen das alle Einsatzfahrzeuge nach dem Einsatz mit Sondersignal zum AP zurück fahren.
    Und alle RTW und KTW fahrten mit Sondersignal durchzuführen sind.

  6. #6
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    da es wie du selbst schreibst überhaupt keinen dienstlichen Grund gab, welcher die (geringe) Überschreitung rechtfertigte, gibt es auch keine gültige Entschuldigung dafür.

    Natürlich könntest du ganz frech einfach was schreiben von wegen... Patienten... Keine abprupte Bremsung... Bla Bla...
    Je nach Sachbearbeiter kommt man damit durch - oder es wird nachgefragt! Und wenn dann nachgefragt wird, dann kommt es doppelt zurück!

    Daher: bei 21KM/h, insbesondere wenn keine Probezeit mehr vorhanden ist, einfach bezahlen.
    Hast du noch Probezeit UND eine Restsschutzversicherung würde ich damit zu einem Anwalt gehen und versuchen das dieser geschickt etwas aushandeln kann...
    (Evtl. mit überprüfung der Abstände usw. erhöhte Toleranz, prüfung des geamten Filmes aus Fehlauslösungen usw. -EIne Fehlauslösung: GANZER FILM WERTLOS!)
    Gerade wenn es um einen einzigen KM/h geht bekommt man den dadurch schon mal weg, wodurch es dann keine Probezeitverlängerung und NAchschulung (immerhin recht teuer) mehr gibt!

    Ach ja: Es gibt Richtlinien und Verordnungen zu Mindestabständen vom Beginn der Tempobeschränkung bis zur Messstelle. Trotzdem gelten die Geschwindigkeiten IMMER ab dem Schild. Somit ist auch eine Messung direkt hinter dem Schild zwar ein Verstoss gegen die Richtlinie, aber noch lange nicht Unwirksam! DIese Richtlinien sollen nur Vermeiden dass zu viele MEssungen angefochten werden weil es dem Autofahrer unmöglich war rechtzeitig zu reagieren...
    Denn wenn zum Beispiel auf einer Autobahn mit unbeschränkter Geschwindigkeit das Schild für 120 direkt hinter einer Kurve steht so dass man erst wenige Meter (in Bezug auf die Geschwindigkeit) vor der Beschränkung dieses Schild wahrnehmen kann würde es selbst dem Autofahrer der gewillt ist die Regeln 100% Einzuhalten nicht ohne Gefährdung von sich selbst und anderen gelingen ab dem Schild die 120 einzuhalten.
    In so einem Fall würde die Messung dann nach Gutachten Anuliert werden!
    ISt dagegen die Beschränkung schon von weitem erkennbar klappt das nicht.
    Durch den Mindestabstand wird nun gewährleistet das es erst gar nicht zu diesen Fragen kommen soll, die dann ja auch den Staat recht teuer kommen!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  7. #7
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Natürlich könntest du ganz frech einfach was schreiben von wegen... Patienten... Keine abprupte Bremsung... Bla Bla...
    Je nach Sachbearbeiter kommt man damit durch - oder es wird nachgefragt! Und wenn dann nachgefragt wird, dann kommt es doppelt zurück!
    Vor allem wenn beide RD-Mitarbeiter vorne sitzen. Dann wurde kein qualifizierter Krankentransport geschweige denn eine Notfallrettung durchgeführt. Das kann dann evtl. Abrechnungsbetrug oder ein ähnlicher Tatbestand sein.

    Gruß
    Simon

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •