Zitat von DaRake Hallo, hattest du einen Patienten im Auto? Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen. Klappt bei uns i.d.R. problemlos. Gruß Sebastian zu manchen Fehlern sollte man einfach stehen und die Konsequenzen tragen, warum muß man sich immer aus allem rauswinden wollen.
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