Zitat Zitat von DaRake Beitrag anzeigen
Hallo,

hattest du einen Patienten im Auto?

Wenn ja, kann man auch ohne SoSi (Wegerecht) Sonderrechte gemäß §35 Absatz 5a in Anspruch nehmen.

Klappt bei uns i.d.R. problemlos.

Gruß
Sebastian


zu manchen Fehlern sollte man einfach stehen und die Konsequenzen tragen, warum muß man sich immer aus allem rauswinden wollen.