JA! Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Immer geschmeidig bleiben. Insbesondere die Ordnungsämter der Städte sind ja nicht wirklich dadurch berkannt, Ordnungswidrigkeiten zur Verkehrssicherheit oder zur Verkehrserziehung zu nehmen. Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.
Wenn Du natürlich auf deine "edle Einstellung" beharrst, kannste ja gerne alles direkt bezahlen, was ins Haus flattert.
Ach nee.
Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.
Mein Tacho zeigte 91 (Twingo mit Digitaltacho), wo 70 erlaubt war.
Ich hatte mal beimm ADAC einen Tachotest gemacht. Da kam dann raus, dass ich bei 90 auf dem Tacho tatsächlich 84 fahre, also sehe ich das eher gelassen, mal vom Umstand an sich abgesehen.
Letztendlich ärgere ich mich eh mehr über mich selbst, denn ich kenne die Strecke und habe dort auch schon oft einen Blitzer gesehen. Und ich war zu schnell.
Ich finde es einfach nur blöd, dass diese Unsicherheit/Unkenntnis mit den über Kreuzungen/Einmündiungen hinaus weitergeltenden Tempolimits total ausgenutzt wird.
Aber heutzutage haben diejenigen, die die Gestze verabschieden, keinen Hintern mehr in der Hose, wirklich was zu bewegen. Denen ist der eigene Posten und Geldbeutel wichtiger als das, was das Volk denkt, will oder fühlt...
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Hä? Du vergleichst Äpfel mit Pflaumen :-)
Wir reden hier von "einzunehmenden" Buß,-Verwarnungsgeldern. Das halte ich nicht wirklich für eine bürgerfreundliche Verkehrserziehung vielmehr für den Beweis eines falschen oder zumindest fehlerhaften Haushaltes, der eh schon aus den Steuergeldern der Bürger besteht.
Das ist den meissten Gemeinden schlicht zu wenig Geld.
Wie sonst ist es zu erklären, dass Radarmessgeräte (stationär) vom Hersteller "amotisierend" angeboten und beworben werden. Dann dürfen diese Hersteller auch noch im Auftrag der Stadt/Gemeinde oder des Landes entsprechende Standorte nach dem Verkehrsaufkommen (nicht nach Verkehrsunfällen) analysieren und diese Standorte den entsprechenden Ordnungsämtern als "lohnend" vorschlagen.
Wo bleibt da der ursprüngliche Sinn dieser Geräte?
So Aussagen wie zündelnd und mordend finde ich ausserdem unangebracht, das hat hier niemand so übertrieben ausgedrückt.
Jedoch wird tatsächlich immer am Jahresende festgestellt (wenn die Städte voller Besucher sind), dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter gerade zu den Feiertagen an die Stellen geschickt werden, wo sich das ganz Jahr über niemand blicken lässt aber trotzdem Chaos herrschte. Warum?
Ich will hier keine Ordnungswidrigkeiten schön reden. Im Gegenteil, jeder soll grundsätzlich für das gerade stehen, was er verbockt hat.
Aber Sinn und Zweck einer Ahndung muss in Relation zur Tat stehen und nicht für das Befüllen der Stadtkasse herhalten.
Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes.
Da kann sich jeder gerne seinen eigenen Reim drauf machen.
Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...
Geändert von catch (30.10.2010 um 15:58 Uhr)
Das ist auch so, sie genießen unter bestimmten Bedingungen auch solche Previlegien.
Wenn z.B. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarrmierung mit dem privaten PKW auf dem Weg zur Feuerwache oder von der Feuerwache zum Einsatzort sind, können sie so genannte Sonderrechte beanspruchen.
D.h., sie dürfen dann unter erhöhter Wachsamkeit die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, rote Ampeln missachten oder gegen die Einbahnstraße fahren.
Wenn aber etwas passiert, siehts böse aus. Dann ist der Anteil der Mitschuld meist deutlich höher.
Liegt kein Einsatz vor, hat man sich an die Regeln zu halten.
Ein Krankenwagen ist ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug und unterliegt, sofern es nicht im Einsatz mit Wegerechten unterwegs ist, den gleichen Regeln, wie alle anderen auch.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
Hört doch auf, eure Zeit mit dämlichen Fach-Diskussionen zu verschwenden, er soll's bezahlen und gut iss.. mann mann mann....
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