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Thema: Geblitzt!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
    Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.

    Wenn sich irgendwelche Aufsichtsratvorsitzenden oder Bundes,-Landtagsabgeordneten überall rauswinden können, solltest du als RTW Fahrer auch keine Hemmungen haben.

  2. #2
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
    Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.
    Geht's noch?

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Geht's noch?
    JA! Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Immer geschmeidig bleiben. Insbesondere die Ordnungsämter der Städte sind ja nicht wirklich dadurch berkannt, Ordnungswidrigkeiten zur Verkehrssicherheit oder zur Verkehrserziehung zu nehmen. Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.
    Wenn Du natürlich auf deine "edle Einstellung" beharrst, kannste ja gerne alles direkt bezahlen, was ins Haus flattert.

  4. #4
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.
    Ach nee.
    Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
    Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.

  5. #5
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    Mein Tacho zeigte 91 (Twingo mit Digitaltacho), wo 70 erlaubt war.
    Ich hatte mal beimm ADAC einen Tachotest gemacht. Da kam dann raus, dass ich bei 90 auf dem Tacho tatsächlich 84 fahre, also sehe ich das eher gelassen, mal vom Umstand an sich abgesehen.
    Letztendlich ärgere ich mich eh mehr über mich selbst, denn ich kenne die Strecke und habe dort auch schon oft einen Blitzer gesehen. Und ich war zu schnell.

    Ich finde es einfach nur blöd, dass diese Unsicherheit/Unkenntnis mit den über Kreuzungen/Einmündiungen hinaus weitergeltenden Tempolimits total ausgenutzt wird.

    Aber heutzutage haben diejenigen, die die Gestze verabschieden, keinen Hintern mehr in der Hose, wirklich was zu bewegen. Denen ist der eigene Posten und Geldbeutel wichtiger als das, was das Volk denkt, will oder fühlt...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ach nee.
    Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
    Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.
    Hä? Du vergleichst Äpfel mit Pflaumen :-)
    Wir reden hier von "einzunehmenden" Buß,-Verwarnungsgeldern. Das halte ich nicht wirklich für eine bürgerfreundliche Verkehrserziehung vielmehr für den Beweis eines falschen oder zumindest fehlerhaften Haushaltes, der eh schon aus den Steuergeldern der Bürger besteht.
    Das ist den meissten Gemeinden schlicht zu wenig Geld.

    Wie sonst ist es zu erklären, dass Radarmessgeräte (stationär) vom Hersteller "amotisierend" angeboten und beworben werden. Dann dürfen diese Hersteller auch noch im Auftrag der Stadt/Gemeinde oder des Landes entsprechende Standorte nach dem Verkehrsaufkommen (nicht nach Verkehrsunfällen) analysieren und diese Standorte den entsprechenden Ordnungsämtern als "lohnend" vorschlagen.
    Wo bleibt da der ursprüngliche Sinn dieser Geräte?

    So Aussagen wie zündelnd und mordend finde ich ausserdem unangebracht, das hat hier niemand so übertrieben ausgedrückt.
    Jedoch wird tatsächlich immer am Jahresende festgestellt (wenn die Städte voller Besucher sind), dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter gerade zu den Feiertagen an die Stellen geschickt werden, wo sich das ganz Jahr über niemand blicken lässt aber trotzdem Chaos herrschte. Warum?

    Ich will hier keine Ordnungswidrigkeiten schön reden. Im Gegenteil, jeder soll grundsätzlich für das gerade stehen, was er verbockt hat.
    Aber Sinn und Zweck einer Ahndung muss in Relation zur Tat stehen und nicht für das Befüllen der Stadtkasse herhalten.
    Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes.

    Da kann sich jeder gerne seinen eigenen Reim drauf machen.

    Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
    Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...
    Geändert von catch (30.10.2010 um 15:58 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    [...]Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
    Das ist auch so, sie genießen unter bestimmten Bedingungen auch solche Previlegien.
    Wenn z.B. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarrmierung mit dem privaten PKW auf dem Weg zur Feuerwache oder von der Feuerwache zum Einsatzort sind, können sie so genannte Sonderrechte beanspruchen.
    D.h., sie dürfen dann unter erhöhter Wachsamkeit die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, rote Ampeln missachten oder gegen die Einbahnstraße fahren.
    Wenn aber etwas passiert, siehts böse aus. Dann ist der Anteil der Mitschuld meist deutlich höher.

    Liegt kein Einsatz vor, hat man sich an die Regeln zu halten.

    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...
    Ein Krankenwagen ist ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug und unterliegt, sofern es nicht im Einsatz mit Wegerechten unterwegs ist, den gleichen Regeln, wie alle anderen auch.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Das ist auch so, sie genießen unter bestimmten Bedingungen auch solche Previlegien.
    Wenn z.B. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarrmierung mit dem privaten PKW auf dem Weg zur Feuerwache oder von der Feuerwache zum Einsatzort sind, können sie so genannte Sonderrechte beanspruchen.
    D.h., sie dürfen dann unter erhöhter Wachsamkeit die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, rote Ampeln missachten oder gegen die Einbahnstraße fahren.
    Wenn aber etwas passiert, siehts böse aus. Dann ist der Anteil der Mitschuld meist deutlich höher.

    Liegt kein Einsatz vor, hat man sich an die Regeln zu halten.



    Ein Krankenwagen ist ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug und unterliegt, sofern es nicht im Einsatz mit Wegerechten unterwegs ist, den gleichen Regeln, wie alle anderen auch.
    Als Polizeibeamter sind mir Sonder,-Wegerechte durchaus bekannt. Ansonsten kann sich jeder selbst seine "Verwaltungsmeinung" bilden und pflegen.

    Ich bin raus.....

  9. #9
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
    Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.

    Wenn sich irgendwelche Aufsichtsratvorsitzenden oder Bundes,-Landtagsabgeordneten überall rauswinden können, solltest du als RTW Fahrer auch keine Hemmungen haben.
    Und deshalb begibst Du Dich auf das selbe Niveau? Und bist damit keinen Deut besser als die von Dir genannten oberen 10.000.
    Das ist doch echt das allerletzte. Erst beschwerst Du Dich, wenn auch indirekt, das ao manch einer sich aus solchen Dingen rauswindet, und im nächsten Satz schlägst Du anderen vor es genauso zu machen? Das passt doch überhaupt nicht zusammen.
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  10. #10
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    Ich bin die Tage (privat) auch geblitzt worden.
    Selbstverständlich habe ich mich auch geärgert und versuche, möglichst um die Zahlung herum zu kommen.
    Aber nach allen Recherchen komme ich da nicht raus und mal ganz ehrlich: Ich war zu schnell, weil ich den Moment nicht aufgepasst habe und gut. Also muss ich auch zahlen.

    Es ist halt immer doof, wenn vor der Kreuzung ein Tempolimit beginnt, welches nach der Kreuzung nicht wiederholt wird. Aber die Rechtsprechung ist da eindeutig: So lange ein Tempolimit nicht wieder aufgehoben wird, gilt es weiter. Basta.

    Also: Zahlemann und Söhne, Pech.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  11. #11
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    Hallöchen,

    gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit (Streckenverbot), muss darauf nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut durch ein Schild hingewiesen werden. Andernfalls würden Verkehrsteilnehmer, die in die Tempo begrenzte Straße einbiegen, von der Beschränkung nichts wissen. Andererseits darf ein Autofahrer, der schon längere Zeit auf der Tempo begrenzten Straße fährt, aus dem Fehlen eines solchen Wiederholungsschildes nicht den Schluss ziehen, das Tempolimit sei aufgehoben.

    Sprich wenn du auf die Straße einbiegst => gute Karten // bist du auf der Straße bereits unterwegs gewesen => schlechte Karten !

    Dieser Irrtum kam jetzt einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen. Wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR (11/2001, Seite 517) berichtet, hat ihn das OLG Hamm (AZ.: 2 Ss OWi 524/01) zu einer Geldbuße von 600 Mark und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Mann war statt mit vorgeschriebenen 50 km/h mit 127 km/h gemessen worden. Er war auf Grund des fehlenden Wiederholungsschildes der Meinung gewesen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre durch die Kreuzung aufgehoben worden. Da bereits in der Vorinstanz festgestellt wurde, dass der Autofahrer nicht in die Straße eingebogen war, sondern von der Tempobegrenzung wusste, wurde er verurteilt.

    Der ADAC weist darauf hin, dass dauerhaft eingerichtete Tempobegrenzungen solange gelten, bis sie durch das Aufhebungszeichen (rundes Schild mit schwarzen Querstreifen auf weißem Grund) oder eine andere Geschwindigkeitsregelung wieder aufgehoben werden. Anders ist es bei runden Park- und Halteverbotsschildern. Diese gelten jeweils bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung.

    [Quelle: radarfalle.de]

    Gruß
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  12. #12
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    Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.

    Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  13. #13
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    Das ist wohl wahr ...
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  14. #14
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    Hi,

    Ich denke es ist ganz normal das wenn man "geblitzt" wurde, oder aus einem anderen Grund ein Knöllchen bekommen hat, man versucht die Zahlung wenn möglich durch eine gewisse Krativität zu verhindern... ;-)
    So lange das alles im Rahmen bleibt und nicht übertrieben ist ja auch auch verständlich.
    Den hier gegebenen Tip mit "musste Schnell zurück sein, Ganz dringend dienstlich..."
    halte ich aber nicht nur für Unmöglich, sondern auch absolut gefährlich!

    Mal vom Thema ansehen der Org. usw. abgesehen, was unter einer solchen Aktion schon leiden kann, würde man ja bei einer solchen Begründung indirekt zugeben das es VORSATZ war. Auf Nachfrage kommt aber von der Organisation zurück das dem nicht so war...
    Ergo: Verdopplung der Strafe wg. Vorsatz! Sollte der Beifahrer evtl. zustimmen, so bekommt der je nach dem wie es weitergeht auch noch einen dran, spätestens wenn du wirklich bis vor den Richter gehst. Vorrausgesetzt der Sachbearbeiter schert sich überhaupt um deine Angabe ohne das die Direkt die Kopie des offiziellen Einsatzberichtes mit dran hängt.

    Als Folge würden dann auch alle diejenigen die tatsächlich berechtigt zu schnell fuhren und dabei geblitzt werden mit einem größeren Aufwand gestraft. Die Geschichte "Der Junge der Wolf schrie" http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Junge,_der_Wolf_schrie

    Und die Geschichte vom "Verkehrssünder" glaubt dir auch keiner. Zumal es gar nicht deine Aufageb ist dies zu Verfolgen... Da wird man jemanden schon unterstellen das wenn er wirklich so schlimm gefahren wäre das es eine Akute Gefährdung/Nötigung anderer (oder dich) gegeben hätte so das es auch als Zivilperson angebracht gewesen ist zumindest zur sicherung der Verfolgung sich einen Identitätshinweis wie Kennzeichen zu merken, sicher der eigene schnelle Griff zum Handy oder Funk die folge gewesen wäre.

    Ich wurde bei so einer Aktion übrigends schon geblitzt. Autofahrer Nichtdeutscher Herkunft (Kenntzeichen Tchechei, BMW Cabrio) Hat in zwei minuten drei Beinaheunfälle provoziert, incl einem wo die Fahrerin bei tempo über einhundert tatsächlich auf den Grünstreifen des Autobahnparkplatzes ausweichen musste! das fehlten nur cm zum Crash.
    Dazu nötigung anderer usw. Diese Vorgänge waren alle NAcheinander, (Wildes rücksichtsloses Springen zwischne den Spuren incl. Seitenstreifen im Verkehr mit geschätzt 170Km/h in der 100 Zone. Also ein Fall wo eine Reaktion wirklich angebracht war.
    Da habe ich allerdings SOFORT die Pol informiert als erstes sein Kennzeichen und der zwei abgedrängten sowie dem Ausgebremsten Fzg. übermittelt und da es kurz vor einem AK mit drei möglichen Abfahrten kurz hintereinander direkt danach war, bin ich dann -in Abspache- unter moderater überschreitung der Vorschriften so gefahren das ich ohne gefährdung anderer ihm möglichst lange noch im Blick hatte, zumindest ein Abfahren bemerkt hätte. Eine richtige Verfolgung war es soh natürlich nicht, wäre ersten ja gar nicht meine Aufgabe, zweitens auch absolut unverhältnissmäßig, insbesondere bei seinem Fahrstil.
    (Hab ihm dann kurz vor der dritten Abfahrt aus den Augen verloren, war aber sicher das er nicht abgefahren ist, dann hätte ich ihn wohl noch mal kurz gesehen. 10 min später sah ich ihn dann im Vorbeifahren auf dem Parkplatz stehen, mitten im "GRÜNEN" ;-) )

    Bei dieser Aktion hat es unter Brücke im Autobahnkreuz auch bei mir geblitzt, mit schätzungsweise 30KM/H zuviel und Handy (Pol) am Ohr. Habe davon aber nie etwas gehört. Ob die Messung jetzt nur ungültig war oder der Sachverhalt durch die Pol direkt geklärt wurde, weiß ich nicht.
    Auch von der Strafverfolgung habe ich nie wieder etwas gehört. Das letzte was ich hörte war der Anruf mit der Nachricht das er gestellt wurde kurz nachdem ich es selbst gesehen hatte, (war selber in eile und habe das direkt am Telefon auch schon gesagt, deshlab auch an dem Tag keine Formelle aufnahme meiner Aussage)
    Ob es da noch zum Prozess gekommen ist und die weil die vielleicht zu den drei direkt geschädigten Autofahrern Kontakt aufgenommen haben und deren Aussagen hatten meine Aussage (incl. längerer Anreise) nicht mehr brauchten, oder es da Täter nicht in Deutschland wohnend direkt mit einer größeren Strafzahlung abgehandelt wurde ist mir deshalb auch nicht bekannt.

    Aber Genug OT:
    Noch einmal hierzu.

    Zitat Zitat von marka Beitrag anzeigen
    Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.

    Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...
    Hier ist die Frage, weiß der Sachbearbeiter das du jeden Tag die Strasse fährst ? Es reicht ja schon das du die ein paar Wochen nicht mehr gefahren bist und gedacht hat es hat sich was geändert...
    Falls es unter 21km/h war, es also nur ein Verwarnungsgeld gibt würde ich natürlich zahlen, das Risiko das es teurer wird ist doch da.
    ISt es aber 21km/h ist es ja sowieso erst einmal einen Anhörungsbogen und erst nach dem du diesen ausgefüllt hast den Bussgeldbescheid incl. Gebühren. Auf dem Anhörungsbogen würde ich es erst einmal mit der Variante: "Eingebogen" angeben.
    Wenn es nicht akzeptiert wird bekommst du ja auch nur erst den normalen "Zahlbescheid" mit der selben Summe und denselben Gebühren wie wenn du überhaupt nichts angibts. Kannst dann ja immer noch ohne Wiederspruch zahlen.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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