Hi,
Ich denke es ist ganz normal das wenn man "geblitzt" wurde, oder aus einem anderen Grund ein Knöllchen bekommen hat, man versucht die Zahlung wenn möglich durch eine gewisse Krativität zu verhindern... ;-)
So lange das alles im Rahmen bleibt und nicht übertrieben ist ja auch auch verständlich.
Den hier gegebenen Tip mit "musste Schnell zurück sein, Ganz dringend dienstlich..."
halte ich aber nicht nur für Unmöglich, sondern auch absolut gefährlich!
Mal vom Thema ansehen der Org. usw. abgesehen, was unter einer solchen Aktion schon leiden kann, würde man ja bei einer solchen Begründung indirekt zugeben das es VORSATZ war. Auf Nachfrage kommt aber von der Organisation zurück das dem nicht so war...
Ergo: Verdopplung der Strafe wg. Vorsatz! Sollte der Beifahrer evtl. zustimmen, so bekommt der je nach dem wie es weitergeht auch noch einen dran, spätestens wenn du wirklich bis vor den Richter gehst. Vorrausgesetzt der Sachbearbeiter schert sich überhaupt um deine Angabe ohne das die Direkt die Kopie des offiziellen Einsatzberichtes mit dran hängt.
Als Folge würden dann auch alle diejenigen die tatsächlich berechtigt zu schnell fuhren und dabei geblitzt werden mit einem größeren Aufwand gestraft. Die Geschichte "Der Junge der Wolf schrie" http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Junge,_der_Wolf_schrie
Und die Geschichte vom "Verkehrssünder" glaubt dir auch keiner. Zumal es gar nicht deine Aufageb ist dies zu Verfolgen... Da wird man jemanden schon unterstellen das wenn er wirklich so schlimm gefahren wäre das es eine Akute Gefährdung/Nötigung anderer (oder dich) gegeben hätte so das es auch als Zivilperson angebracht gewesen ist zumindest zur sicherung der Verfolgung sich einen Identitätshinweis wie Kennzeichen zu merken, sicher der eigene schnelle Griff zum Handy oder Funk die folge gewesen wäre.
Ich wurde bei so einer Aktion übrigends schon geblitzt. Autofahrer Nichtdeutscher Herkunft (Kenntzeichen Tchechei, BMW Cabrio) Hat in zwei minuten drei Beinaheunfälle provoziert, incl einem wo die Fahrerin bei tempo über einhundert tatsächlich auf den Grünstreifen des Autobahnparkplatzes ausweichen musste! das fehlten nur cm zum Crash.
Dazu nötigung anderer usw. Diese Vorgänge waren alle NAcheinander, (Wildes rücksichtsloses Springen zwischne den Spuren incl. Seitenstreifen im Verkehr mit geschätzt 170Km/h in der 100 Zone. Also ein Fall wo eine Reaktion wirklich angebracht war.
Da habe ich allerdings SOFORT die Pol informiert als erstes sein Kennzeichen und der zwei abgedrängten sowie dem Ausgebremsten Fzg. übermittelt und da es kurz vor einem AK mit drei möglichen Abfahrten kurz hintereinander direkt danach war, bin ich dann -in Abspache- unter moderater überschreitung der Vorschriften so gefahren das ich ohne gefährdung anderer ihm möglichst lange noch im Blick hatte, zumindest ein Abfahren bemerkt hätte. Eine richtige Verfolgung war es soh natürlich nicht, wäre ersten ja gar nicht meine Aufgabe, zweitens auch absolut unverhältnissmäßig, insbesondere bei seinem Fahrstil.
(Hab ihm dann kurz vor der dritten Abfahrt aus den Augen verloren, war aber sicher das er nicht abgefahren ist, dann hätte ich ihn wohl noch mal kurz gesehen. 10 min später sah ich ihn dann im Vorbeifahren auf dem Parkplatz stehen, mitten im "GRÜNEN" ;-) )
Bei dieser Aktion hat es unter Brücke im Autobahnkreuz auch bei mir geblitzt, mit schätzungsweise 30KM/H zuviel und Handy (Pol) am Ohr. Habe davon aber nie etwas gehört. Ob die Messung jetzt nur ungültig war oder der Sachverhalt durch die Pol direkt geklärt wurde, weiß ich nicht.
Auch von der Strafverfolgung habe ich nie wieder etwas gehört. Das letzte was ich hörte war der Anruf mit der Nachricht das er gestellt wurde kurz nachdem ich es selbst gesehen hatte, (war selber in eile und habe das direkt am Telefon auch schon gesagt, deshlab auch an dem Tag keine Formelle aufnahme meiner Aussage)
Ob es da noch zum Prozess gekommen ist und die weil die vielleicht zu den drei direkt geschädigten Autofahrern Kontakt aufgenommen haben und deren Aussagen hatten meine Aussage (incl. längerer Anreise) nicht mehr brauchten, oder es da Täter nicht in Deutschland wohnend direkt mit einer größeren Strafzahlung abgehandelt wurde ist mir deshalb auch nicht bekannt.
Aber Genug OT:
Noch einmal hierzu.

Zitat von
marka
Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.
Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...
Hier ist die Frage, weiß der Sachbearbeiter das du jeden Tag die Strasse fährst ? Es reicht ja schon das du die ein paar Wochen nicht mehr gefahren bist und gedacht hat es hat sich was geändert...
Falls es unter 21km/h war, es also nur ein Verwarnungsgeld gibt würde ich natürlich zahlen, das Risiko das es teurer wird ist doch da.
ISt es aber 21km/h ist es ja sowieso erst einmal einen Anhörungsbogen und erst nach dem du diesen ausgefüllt hast den Bussgeldbescheid incl. Gebühren. Auf dem Anhörungsbogen würde ich es erst einmal mit der Variante: "Eingebogen" angeben.
Wenn es nicht akzeptiert wird bekommst du ja auch nur erst den normalen "Zahlbescheid" mit der selben Summe und denselben Gebühren wie wenn du überhaupt nichts angibts. Kannst dann ja immer noch ohne Wiederspruch zahlen.
Gruß
Carsten
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