Hört doch auf, eure Zeit mit dämlichen Fach-Diskussionen zu verschwenden, er soll's bezahlen und gut iss.. mann mann mann....
Hier könnte Ihre Signatur stehen.
Wo steht das denn? Es heisst höchstens
Der Beginn einer Baustelle IST ein besonderere Gefahrenpunkt.Kontrollen sollen nicht kurz vor oder hinter geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen durchgeführt werden. Der Abstand bis zur Meßstelle soll mindestens xx m betragen. Er kann in begründeten Fällen unterschritten werden (z. B. Gefahrenstellen, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitstrichter).
Na den Polizisten möchte ich (besonders mal in meiner Nachbarstadt - dort ist "Berufs-Punkte-Sammel-Rehabilitations-vor-Entfernung-aus-dem-Beamtenverhältnis-Straf-Revier") mal sehen, der wenn er ein Verwarngeld kassieren kann, nur eine mündliche Verwarnung ausspricht. Die Polizeibeamten sind übrigens (idr) LANDESbeamte und nicht städtisch und führen diese Gelder daher ans Land ab....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Mal eine persönliche Frage: Ist Dir eigentlich bewusst, welche geistige Leere Du mit so manchem Deiner Postings hinterlässt?
Du wirst es Dir in Deinen kühnsten Träumen nicht vorstellen können, dass es davon mehr gibt, als man denkt!
@Dschilly:
Mach aus der Sache nicht so einen Hype. Zahl das Verwarngeld, auch wenn es für Dich unangenehm ist und vergiss die Sache schnellst möglich. Beim nächsten Mal bist Du schlauer und hälts Deinen rechten Fuß ein wenig höher!!
MfG
Das ist nicht ganz richtig.
Es spielt keine Rolle wer die OWI feststellt, die Ordnungswiedrigkeiten werden an die jeweiligen Bußgeldstellen weitergegeben, diese verhängen dann die Bußgelder und führen je nach Bundesland einen unterschiedlichen Prozentsatz an die Länder ab.
Auf deutsch, auch wenn ein Polizist "blitzt" geht ein Teil an die Kommune.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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