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Das ist auch so, sie genießen unter bestimmten Bedingungen auch solche Previlegien.
Wenn z.B. Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren nach einer Alarrmierung mit dem privaten PKW auf dem Weg zur Feuerwache oder von der Feuerwache zum Einsatzort sind, können sie so genannte Sonderrechte beanspruchen.
D.h., sie dürfen dann unter erhöhter Wachsamkeit die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, rote Ampeln missachten oder gegen die Einbahnstraße fahren.
Wenn aber etwas passiert, siehts böse aus. Dann ist der Anteil der Mitschuld meist deutlich höher.

Liegt kein Einsatz vor, hat man sich an die Regeln zu halten.



Ein Krankenwagen ist ein am Verkehr teilnehmendes Fahrzeug und unterliegt, sofern es nicht im Einsatz mit Wegerechten unterwegs ist, den gleichen Regeln, wie alle anderen auch.
Als Polizeibeamter sind mir Sonder,-Wegerechte durchaus bekannt. Ansonsten kann sich jeder selbst seine "Verwaltungsmeinung" bilden und pflegen.

Ich bin raus.....