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Thema: Geblitzt!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Natürlich könntest du ganz frech einfach was schreiben von wegen... Patienten... Keine abprupte Bremsung... Bla Bla...
    Je nach Sachbearbeiter kommt man damit durch - oder es wird nachgefragt! Und wenn dann nachgefragt wird, dann kommt es doppelt zurück!
    Vor allem wenn beide RD-Mitarbeiter vorne sitzen. Dann wurde kein qualifizierter Krankentransport geschweige denn eine Notfallrettung durchgeführt. Das kann dann evtl. Abrechnungsbetrug oder ein ähnlicher Tatbestand sein.

    Gruß
    Simon

  2. #2
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    Zahl es und gut! Habe hier auch schon 4 Fotos von mir am Steuer liegen... Pech gehabt.
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  3. #3
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    Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
    Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.

    Wenn sich irgendwelche Aufsichtsratvorsitzenden oder Bundes,-Landtagsabgeordneten überall rauswinden können, solltest du als RTW Fahrer auch keine Hemmungen haben.

  4. #4
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
    Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.
    Geht's noch?

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Geht's noch?
    JA! Wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Immer geschmeidig bleiben. Insbesondere die Ordnungsämter der Städte sind ja nicht wirklich dadurch berkannt, Ordnungswidrigkeiten zur Verkehrssicherheit oder zur Verkehrserziehung zu nehmen. Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.
    Wenn Du natürlich auf deine "edle Einstellung" beharrst, kannste ja gerne alles direkt bezahlen, was ins Haus flattert.

  6. #6
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Wie allgemein bekannt ist, werden Bußgelder schon lange vor Jahresbeginn im Haushalt mit eingeplant.
    Ach nee.
    Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
    Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.

  7. #7
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    Mein Tacho zeigte 91 (Twingo mit Digitaltacho), wo 70 erlaubt war.
    Ich hatte mal beimm ADAC einen Tachotest gemacht. Da kam dann raus, dass ich bei 90 auf dem Tacho tatsächlich 84 fahre, also sehe ich das eher gelassen, mal vom Umstand an sich abgesehen.
    Letztendlich ärgere ich mich eh mehr über mich selbst, denn ich kenne die Strecke und habe dort auch schon oft einen Blitzer gesehen. Und ich war zu schnell.

    Ich finde es einfach nur blöd, dass diese Unsicherheit/Unkenntnis mit den über Kreuzungen/Einmündiungen hinaus weitergeltenden Tempolimits total ausgenutzt wird.

    Aber heutzutage haben diejenigen, die die Gestze verabschieden, keinen Hintern mehr in der Hose, wirklich was zu bewegen. Denen ist der eigene Posten und Geldbeutel wichtiger als das, was das Volk denkt, will oder fühlt...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  8. #8
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ach nee.
    Das wird die Höhe der Kostenersätze für Feuerwehreinsätze, die Höhe der Lohnersatz- oder Verpflegungskosten für Feuerwehreinsätze oder auch die Anzahl der Beerdigungen ebenfalls.
    Trotzdem laufen die städtischen Mitarbeiter i.d.R. nicht zündelnd und mordend durch den Dezember, damit die geplanten Zahlen stimmen.
    Hä? Du vergleichst Äpfel mit Pflaumen :-)
    Wir reden hier von "einzunehmenden" Buß,-Verwarnungsgeldern. Das halte ich nicht wirklich für eine bürgerfreundliche Verkehrserziehung vielmehr für den Beweis eines falschen oder zumindest fehlerhaften Haushaltes, der eh schon aus den Steuergeldern der Bürger besteht.
    Das ist den meissten Gemeinden schlicht zu wenig Geld.

    Wie sonst ist es zu erklären, dass Radarmessgeräte (stationär) vom Hersteller "amotisierend" angeboten und beworben werden. Dann dürfen diese Hersteller auch noch im Auftrag der Stadt/Gemeinde oder des Landes entsprechende Standorte nach dem Verkehrsaufkommen (nicht nach Verkehrsunfällen) analysieren und diese Standorte den entsprechenden Ordnungsämtern als "lohnend" vorschlagen.
    Wo bleibt da der ursprüngliche Sinn dieser Geräte?

    So Aussagen wie zündelnd und mordend finde ich ausserdem unangebracht, das hat hier niemand so übertrieben ausgedrückt.
    Jedoch wird tatsächlich immer am Jahresende festgestellt (wenn die Städte voller Besucher sind), dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter gerade zu den Feiertagen an die Stellen geschickt werden, wo sich das ganz Jahr über niemand blicken lässt aber trotzdem Chaos herrschte. Warum?

    Ich will hier keine Ordnungswidrigkeiten schön reden. Im Gegenteil, jeder soll grundsätzlich für das gerade stehen, was er verbockt hat.
    Aber Sinn und Zweck einer Ahndung muss in Relation zur Tat stehen und nicht für das Befüllen der Stadtkasse herhalten.
    Ausserdem gilt im Bereich der Ordnungswidrigkeiten immer noch das Opportunitätsprinzip, was besagt, dass die Erhebung eines Verwarngeldes bei Einsicht des Betroffenen nicht erforderlich ist. Die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit gilt auch nach mündlicher Verwarnung als erledigt. Meiner Erfahrung nach führt eine deutliche, aber höfliche Ermahnung zu einem Fehlverhalten zu einer höheren Akzeptanz und Einsicht, als das unmittelbare Abkassieren eines Verwarngeldes.

    Da kann sich jeder gerne seinen eigenen Reim drauf machen.

    Ich, als "Nicht-Feuerwehrmann-Rettungswagenfahrer" bin der Meinung, das gerade dieser Personenkreis ein gewisses Privileg genießen sollte.
    Mal ganz flach jetzt....."einem Krankenwagen wegen Pillepalle einen Strafzettel schicken"...wo sind wir hier eigentlich..gehts noch..einfach ma schön die Kirche im Dorf lassen...
    Geändert von catch (30.10.2010 um 15:58 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von catch Beitrag anzeigen
    Schreib der Ordungsbehörde doch einfach einen kleinen Brief mit einem Dreizeiler. Wenn Du auf dem Weg zur Dienststelle warst, muß die Ablösung das Fahrzeug einsatzsicher empfangen. Möglicherweise gab es verdächtige Wahrnehmungen am Fz die an der Wache schnellstmöglich überprüft werden mussten, weil zu erwarten war, dass die nächsten, lebensrettenden Einsätze nicht lange auf sich warten lassen. Ein RTW ist wichtiger als ein Postauto! Bei RTW's ist da ja durchaus immer eine gewisse Eile geboten. Vielleicht fuhr vor dir ja auch ein KFZ in Schlangenlinien, das du der Polizei melden wolltest aber das Kennzeichen nicht erkannt hast.
    Ich bin mir sicher, dass dein Beifahrer das auch gesehen hat.

    Wenn sich irgendwelche Aufsichtsratvorsitzenden oder Bundes,-Landtagsabgeordneten überall rauswinden können, solltest du als RTW Fahrer auch keine Hemmungen haben.
    Und deshalb begibst Du Dich auf das selbe Niveau? Und bist damit keinen Deut besser als die von Dir genannten oberen 10.000.
    Das ist doch echt das allerletzte. Erst beschwerst Du Dich, wenn auch indirekt, das ao manch einer sich aus solchen Dingen rauswindet, und im nächsten Satz schlägst Du anderen vor es genauso zu machen? Das passt doch überhaupt nicht zusammen.
    mfG Christian

    Mach mit, machs nach, machs besser
    Vorwärts immer, rückwärts nimmer!

    www.DRK-Delmenhorst.de

  10. #10
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    Ich bin die Tage (privat) auch geblitzt worden.
    Selbstverständlich habe ich mich auch geärgert und versuche, möglichst um die Zahlung herum zu kommen.
    Aber nach allen Recherchen komme ich da nicht raus und mal ganz ehrlich: Ich war zu schnell, weil ich den Moment nicht aufgepasst habe und gut. Also muss ich auch zahlen.

    Es ist halt immer doof, wenn vor der Kreuzung ein Tempolimit beginnt, welches nach der Kreuzung nicht wiederholt wird. Aber die Rechtsprechung ist da eindeutig: So lange ein Tempolimit nicht wieder aufgehoben wird, gilt es weiter. Basta.

    Also: Zahlemann und Söhne, Pech.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  11. #11
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    Hallöchen,

    gilt auf einer Straße über längere Distanz ein Tempolimit (Streckenverbot), muss darauf nach jeder Kreuzung oder Einmündung erneut durch ein Schild hingewiesen werden. Andernfalls würden Verkehrsteilnehmer, die in die Tempo begrenzte Straße einbiegen, von der Beschränkung nichts wissen. Andererseits darf ein Autofahrer, der schon längere Zeit auf der Tempo begrenzten Straße fährt, aus dem Fehlen eines solchen Wiederholungsschildes nicht den Schluss ziehen, das Tempolimit sei aufgehoben.

    Sprich wenn du auf die Straße einbiegst => gute Karten // bist du auf der Straße bereits unterwegs gewesen => schlechte Karten !

    Dieser Irrtum kam jetzt einen Autofahrer aus Nordrhein-Westfalen teuer zu stehen. Wie der ADAC in seiner Rechtszeitschrift DAR (11/2001, Seite 517) berichtet, hat ihn das OLG Hamm (AZ.: 2 Ss OWi 524/01) zu einer Geldbuße von 600 Mark und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Der Mann war statt mit vorgeschriebenen 50 km/h mit 127 km/h gemessen worden. Er war auf Grund des fehlenden Wiederholungsschildes der Meinung gewesen, die Geschwindigkeitsbeschränkung wäre durch die Kreuzung aufgehoben worden. Da bereits in der Vorinstanz festgestellt wurde, dass der Autofahrer nicht in die Straße eingebogen war, sondern von der Tempobegrenzung wusste, wurde er verurteilt.

    Der ADAC weist darauf hin, dass dauerhaft eingerichtete Tempobegrenzungen solange gelten, bis sie durch das Aufhebungszeichen (rundes Schild mit schwarzen Querstreifen auf weißem Grund) oder eine andere Geschwindigkeitsregelung wieder aufgehoben werden. Anders ist es bei runden Park- und Halteverbotsschildern. Diese gelten jeweils bis zur nächsten Einmündung oder Straßenkreuzung.

    [Quelle: radarfalle.de]

    Gruß
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  12. #12
    Registriert seit
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    Selbst, wenn ein Verkehrsteilnehmer von einer Seitenstraße in die Straße mit dem Tempolimit einbiegt, muss er zahlen, sofern ihm Ortskunde nachweisbar ist.

    Wenn ich also knappe 4 Jahre jeden Tag diese Straße befahre, komme ich da nicht raus...
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

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