Natürlich hoffe ich, dass die fristlose Kündigung aufgehoben wird. Ob es sich empfiehlt, in dem Betrieb weiter zu arbeiten steht auf einem anderen Blatt, denn das Klima dürfte nun unter "stark bewölkt mit Gewitterneigung" einzuordnen sein.
Eine ordentliche Kündigung seitens der Arbeitnehmerin hingegen wird sich bei kommenden Vorstellungsgesprächen besser machen , als eine Kündigung seitens des Arbeitgebers. Ich denke, vor Gericht wird deswegen eine einvernehmliche Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses vorgeschlagen, oder es wird sich so geeinigt, dass die erfolgte Kündigung unwirksam ist und die Arbeitnehmerin im Gegenzug fristgerecht kündigt.

Was die Richter und deren Entscheidung angeht : Abwarten. Denn wer glaubt, dass wir hier in einem "Rechtsstaat" leben , irrt sich. Leider .

M