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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
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    Zitat Zitat von consti_ffb Beitrag anzeigen
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem Meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)
    ... und jetzt kommen wir mal auf die Klagen diversere Fußvolk-Einsatzkräfte zurück "... wir bekommen nur noch Piepser ohne Durchsage/Textanzeige..." Denn seien wir mal ehrlich: bei "Gurken einsammeln" erscheint fast niemand, bei "Personenrettung" fast alle.

    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen".
    Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?
    Zitat Zitat von Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Art 9:
    (1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen.
    2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
    3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen.
    4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
    Zugegeben in Bayern sehr kurz und schwammig formuliert, aber auch da drin...
    Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
    Nur leider ist der Sinn des Gesetzestextes damit absolut nicht getroffen.


    Sie haben dem Arbeitgeber ihre Abwesenheit anzuzeigen, sofern es die Dienstpflichten (des Feuerwehrdienstes!) zulassen.

  5. #5
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    Wie schon geschrieben...
    Es bezieht sich darauf, das der Arbeiter nicht zum Chef sagt, ich geh jetzt zur Sicherheitswache oder zu ner Übung.
    Beim Einsatz, läßt die Dienstpflicht Feuerwehr es nicht zu rechtzeitig seim Chef bescheid zu geben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.
    rechtzeitig ist ein dehnbarer Begriff.
    Und ich denke mal, es ist soweit gemeint, sobald du von dem Grund erfährst sollst du es deinem Chef mitteilen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
    Ein derart formulierter Passus ist mir bis heute noch nicht begegnet.

    Was aber Kommentierungen immer wieder auftaucht, ist das Abwägen zwischen Pflichten. Steht im Gesetz "Einsatzteilnahme ist Pflicht" und/oder "Freistellung ist Pflicht", braucht da keine generelle Ausnahmeregelung getroffen zu werden, da es immer je nach Einzelfall andere Pflichten (gesetzlich oder auch mal GMV) geben kann, die dann höher zu bewerten sind als die des Brandschutzgesetzes. Aber eben immer: Einzelfallbetrachtung.

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