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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
    Nur leider ist der Sinn des Gesetzestextes damit absolut nicht getroffen.


    Sie haben dem Arbeitgeber ihre Abwesenheit anzuzeigen, sofern es die Dienstpflichten (des Feuerwehrdienstes!) zulassen.

  2. #2
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    Wie schon geschrieben...
    Es bezieht sich darauf, das der Arbeiter nicht zum Chef sagt, ich geh jetzt zur Sicherheitswache oder zu ner Übung.
    Beim Einsatz, läßt die Dienstpflicht Feuerwehr es nicht zu rechtzeitig seim Chef bescheid zu geben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.
    rechtzeitig ist ein dehnbarer Begriff.
    Und ich denke mal, es ist soweit gemeint, sobald du von dem Grund erfährst sollst du es deinem Chef mitteilen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.

  6. #6
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.
    Richtig, man kann ja kaum verlangen das nach Melderbimmeln direkt ein Telefonat mit dem Chef geführt wird.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Schümi Beitrag anzeigen
    Richtig, man kann ja kaum verlangen das nach Melderbimmeln direkt ein Telefonat mit dem Chef geführt wird.
    verlangen kann man alles. ;) Gerade wenn man selber nicht mit der Materie vertraut ist.

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