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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
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    21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

    Morgen hoffe der Beitrag ist hier richtig.

    Sie ist bei der Freiwilligen Feuerwehr, weil es ihr Spaß macht, Menschen in Not zu helfen. Ihr ehrenamtliches Engagement wurde einer 21-Jährigen aus Althegnenberg, Landkreis Fürstenfeldbruck, zum Verhängnis. Der Arbeitgeber hat ihr gekündigt. Offenbar, weil sie bei einem Feuerwehreinsatz war und deshalb eine gute Stunde zu spät in die Arbeit kam.
    Es passiert am 18. Januar, als Susanne Herter um 4.20 Uhr aus dem Schlaf geklingelt wird. Einsatz für die Freiwillige Feuerwehr Althegnenberg: Auf der B 2 ist zwischen Hattenhofen und Althegnenberg ein Lkw mit einem Anhänger umgekippt. Sämtliche Lebensmittel liegen an der Unfallstelle verstreut. Die Helfer der Feuerwehr müssen alles einsammeln, damit der Lkw geborgen werden kann.

    Um viertel nach sieben ruft Susanne Herter von der Unfallstelle aus in ihrer Arbeit an. Sie informiert eine Kollegin, dass sie sich wegen des Einsatzes verspäten wird. Wenig später folgte der Rückruf auf Susanne Herters Handy, dass sie sofort zur Arbeit kommen sollte. Die 21-Jährige will nichts riskieren und lässt sich in die Arbeit bringen.

    Weiter gehts auf: http://www.augsburger-allgemeine.de/...geid,4289.html

    Quelle: Augsburger Allegmeine
    MFG
    FireFighterB.

    http://www.myvideo.de/watch/6587942/...rwehr_Bobingen

    =======================
    ="Wir machen Hausbesuche"=
    =====Alle Rennen raus!=====
    ======Wir gehen rein!======
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  2. #2
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    Hier ein paar Meinungen und vor allem mehr Details: http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=607901#607901

  3. #3
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    Die Diskussion ist eröffnet...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
    Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!

    Ganz große Sauerrei...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  5. #5
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    1.720
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
    Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!
    Das kann man echt nur hoffen, bei einigen Richtern bin ich mir da leider nicht so sicher!

  6. #6
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    81
    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

    Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

    Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

    Gruß
    Alex

  7. #7
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    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
    Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!

    So und jetzt Versuch das ganze noch zu beweisen...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    @ Alex22

    Ich hoffe jetzt mal das ein Richter der "halbwegs Klar im Kopp" ist genau so sieht wie wir...und dann nach BayFwG. Art. 9 handelt, und da steht:



    Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden

    (1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

    (2) Für Beamte und Richter gilt Absatz 1 entsprechend.

    (3) Anderen Feuerwehrdienstleistenden haben die Gemeinden den durch Zeiten im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 entstandenen Verdienstausfall bis zu einem durch Rechtsverordnung festzulegenden Höchstbetrag zu ersetzen.

    (4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

    (5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden

    1.

    notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen,
    2.

    Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

    Quelle:http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art9.htm




    Und somit müsste der Arbeitgeber mit einer Niederlage rechnen...!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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