Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!
Ganz große Sauerrei...!
Da wird dem Ex-Arbeitgeber wohl Ärger in Haus stehen...denn der Grund der Kündigung ist offensichtlich!
Da wird ja wohl jeder Arbeitsrichter der Arbeitnehmerin Recht geben...!
Ganz große Sauerrei...!
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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