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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

  1. #46
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    Tja, er ist nunmal auch Chef.
    Gab es hier im Kreis auch einen, der als Firmeninhaber gleichzeitig örtlicher Wehrführer war (altersmäßig ausgeschieden), bevorzugt Feuerwehrangehörige beschäftigt hat, und denen (und sich selbst) aber nur abhängig vom Einsatzstichwort die Freistellung zugestanden hat. Das bedeutete, für Ölspuren, kleine THL, Kleinbrände machte dieser Betrieb die Tür nicht dicht, bei allem darüber schon.
    Und ganz unverständlich find ich das nicht. Die heutig gesellschaftlich verankerte Kundenorientierung macht es nunmal schwierig, Arbeit für Feuerwehrzwecke liegen zu lassen oder (Liefer)Termine nicht einzuhalten. Wenn man das als Chef nicht berücksichtigt, nutzt die tollste Feuerwehrfreundlichkeit nichts. Und für größere (= medienwirksamere) Ereignisse haben die Kunden eher Verständnis, als für die ganzen unauffälligen Kleinarbeiten.

    Auf lange Sicht muss man wohl generell einsehen: die bloße Lohnfortzahlung ist nicht mehr wie ein kleiner Anreiz zur Freistellung von Arbeitskräften, und der Arbeitgeber muss heute einfach vorgehen. Entweder lässt er seine Leute gehen, oder er lässt es bleiben. Beides muss akzeptiert werden, von allen Beteiligten.

  2. #47
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Auf lange Sicht muss man wohl generell einsehen: die bloße Lohnfortzahlung ist nicht mehr wie ein kleiner Anreiz zur Freistellung von Arbeitskräften, und der Arbeitgeber muss heute einfach vorgehen. Entweder lässt er seine Leute gehen, oder er lässt es bleiben. Beides muss akzeptiert werden, von allen Beteiligten.
    Naja, ich denke mal zu 90% würden die AG auf die Lohnfortzahlung pfeifen, aber was schlimmer ist die Konventionalstrafen oder schlechten Ruf, weil der Betrieb die Arbeit nicht erledigt hat.
    Was würdet ihr denn machen, wenn ihr einen Tag Urlaub genommen hättet, weil der Elektriker kommen sollte, aber der kam nicht weil der Elektriker im Einsatz war?
    Der geht beim nächsten mal zu ner anderen Firma.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #48
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    Die Lohnfortzahlung deckt eben nicht den tatsächlichen Ausfall/Schaden, der dem Betrieb entsteht. So meinte ich das.
    Wobei die Quote derer, die derzeit regelmäßig auf diesen Anspruch verzichten, hier auch in der Größenordnung (90%) liegt. Aus Gesprächen mit Gewerbetreibenden vermute ich, dass das in manchen Fällen, gerade bei alteingesessenen Familienbetrieben und Selbstständigen tatsächlich noch auf einem Sozialbewußtsein beruht (sind ja auch noch eher kleinere Orte hier), in vielen aber auch schlicht auf Unkenntnis (dies herrscht IMHO in den Gewerbegebieten vor, als dort, wo die ansässigen Firmen eher weniger Bezug zur Ortsgemeinschaft haben).
    Die angesprochenen Probleme hätte der Beispielelektriker aber so oder so.

  4. #49
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    Hallo

    .....ich glaube, das wir diesen Vorfall etwas überbewerten.
    Vor allem weil wir, als direkt Betroffene, in unserem Hobby diese Vorfälle haben könnten, oder haben.
    Ich kann mir nicht vortstellen das "jeder" Chef etwas dagegen hat, wenn sein(e) Mitarbeiter 3-5 mal im Jahr von seiner Baustelle verschwindet.
    Sowas kenne ich in meinem Wohnraum, sowie bei mir auf der Arbeit, auch von anderen AG, nicht.
    Natürlich kenne ich auch Angehörige von FFw, wo 2 mal in der Woche der Piepser geht. Bei solchen gegebenheiten sollte der AN schon wissen bei welchen Stichwort er vielleicht nicht gehen sollte.
    Bei der 21-jährigen Frau sind halt mehrere gegebenheiten aufeinander getroffen (Probezeit, Gespräche über nicht Einsätze, spezielles Arbeitsumfeld,.....) als Chef muß ich auch mein Gesicht waren, gegenüber den anderen Mitarbeitern (verletzter Stolz/Eitelkeit?).

    Wenn ich jetzt alle FFw'er zusammenzähle und solche Vorfälle gegenhalte, werde ich >meine persönliche Meinung< nicht, auf mehr als 10 Kündigungen im Jahr kommen. Und was sind diese Kündigung gegenüber den viele anderen vor den Arbeitsgerichten.

    In diesem Sinne, mit vielen Grüße,
    J.

  5. #50
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    Zitat Zitat von Florian Ww Beitrag anzeigen
    Natürlich kenne ich auch Angehörige von FFw, wo 2 mal in der Woche der Piepser geht. Bei solchen gegebenheiten sollte der AN schon wissen bei welchen Stichwort er vielleicht nicht gehen sollte.
    Bei uns geht er im Schnitt 4-5 mal die Woche und die restlichen 2-3 mal die Woche wo wir rausfahren, ist dann absoluter Kleinschmarrn, die unsere Gerätewarte ohne Alamierung machen.
    Und es gibt Wehren die fahren noch öfters.
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  6. #51
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    Zitat Zitat von Wouxun Beitrag anzeigen
    Ich denke, die Beweislast liegt da leider bei der armen Feuerwehrfrau. Denn ihr (Ex-)Arbeitgeber kann sie ja ohne weiteres in der Probezeit kündigen. Das er ihr wegen ihrer Tätigkeit in der Feuerwehr gekündigt hat, hat er ihr ja leider nicht schriftlich gegeben.

    Ich wünsche ihr jedenfalls alles Gute und hoffe, das sie vor dem Arbeitsgericht ihr Recht bekommt.

    Allerdings wirft sich mir eine Frage auf: Wenn ich mich noch in der Probezeit befinde - muss dich ja unbedingt zu einem solchen Einsatz fahren? Ich meine da ging es (nur) um die auf der Fahrbahn verteilte Ladung eines LKW und nicht z.B. um Menschen in Gefahr. Ich für meinen Teil würde mir zweimal überlegen, ob ich für so einen Einsatz von der Arbeit wegfahre. Denn eines ist klar: Von der Feuerwehr (oder in meinem Fall die JUH) bekomme ich am Monatsende nicht mein Gehalt überwiesen. Da muß man, gerade in so schwierigen Zeiten, sehr genau abwägen wie man sich verhält.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich finde das Verhalten ihres Arbeitgeber absolut unmöglich.

    Gruß
    Alex
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)

  7. #52
    draconomicon Gast
    Ich gehe davon aus, dass die Wehrführung es verstanden hätte, wenn sie bescheid gesagt hätte, dass sie während der Probezeit, werktags nicht mit ausrückt.

    Wie ich bereits gesagt habe, Ehrenamt in allen ehren, aber ich kann damit meine Brötchen nicht verdienen. Mein Arbeitsplatz, meine berufliche und finanzielle Zukunft ist mir doch wichtiger als das Ehrenamt.

    Ausserdem war es eine klare Anweisung des Chefs, dass er keine Fehlzeiten aufgrund Einsatzes mit der Feuerwehr duldet. Die war ein eindeutiger Verstoß ihrerseits, also auch eine Abmahnung gerechtfertigt. Auch wenn dies anders zu regeln gewesen wäre.

    Meine Frage an euch:

    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.

    Mfg

  8. #53
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    Zitat Zitat von draconomicon Beitrag anzeigen
    Wer würde gegen solch eine Anweisung seines Arbeitgebers verstossen und auf einen Einsatz fahren und dadurch nicht zur Arbeit erscheinen.
    Ich denke keiner.
    Ich nicht, was ich eigentlich nur lustig finde.
    Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*
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  9. #54
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Der Staat will von seinen Arbeitgebern, daß die Feuerwehrleute freigestellt werden.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber baut sich Möglichkeiten ein um seinen Beamten die Freistellung zu verwehren *g*
    Welche Möglichkeiten meinst du? (Und: Staat = Staat?)

  10. #55
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    Der Staat bzw die Länder geben ja per Gesetz raus, das Arbeitgeber ihre Arbeiter/Angestellten für den Feuerwehreinsatz freizustellen haben.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
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  11. #56
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
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    JA zum Motorsport

  12. #57
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
    Mich störts ja nicht ...
    Aber es gibt sicher draußen genausoviele Berufe bei denen es einfach nicht geht.
    Eine Krankenschwester die alleine im Nachtdienst ist.
    Ein Mitarbeiter der Bahn der nach einem Schrankenausfall, den Verkehr bei Bedarf aufhällt.
    Ein Bademeister.
    Und da fällt einem sicher noch das ein oder andere ein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #58
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    Mir fallen da mehr als genug ein:
    der Störungstechniker im Wasserwerk,
    dessen Kollege im Abwasserwerk,
    der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
    der diensthabende Elektriker am Flughafen,
    ...
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  14. #59
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Mir fallen da mehr als genug ein:
    der Störungstechniker im Wasserwerk,
    dessen Kollege im Abwasserwerk,
    der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
    der diensthabende Elektriker am Flughafen,
    ...
    Joa, aber von allen verlangt der Staat das sie zum Feuerwehreinsatz kommen, denn diese Arbeitsfreistellung gilt für alle Berufe.
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  15. #60
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    Zitat Zitat von consti_ffb Beitrag anzeigen
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem Meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)
    ... und jetzt kommen wir mal auf die Klagen diversere Fußvolk-Einsatzkräfte zurück "... wir bekommen nur noch Piepser ohne Durchsage/Textanzeige..." Denn seien wir mal ehrlich: bei "Gurken einsammeln" erscheint fast niemand, bei "Personenrettung" fast alle.

    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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