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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

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  1. #1
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    Der Staat bzw die Länder geben ja per Gesetz raus, das Arbeitgeber ihre Arbeiter/Angestellten für den Feuerwehreinsatz freizustellen haben.
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    ...
    Der Staat selbst als Arbeitgeber verwerrt seinen Beamten/Soldaten zum Großteil an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Und das im wesentlichen mit Recht:
    Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
    Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
    Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
    Mich störts ja nicht ...
    Aber es gibt sicher draußen genausoviele Berufe bei denen es einfach nicht geht.
    Eine Krankenschwester die alleine im Nachtdienst ist.
    Ein Mitarbeiter der Bahn der nach einem Schrankenausfall, den Verkehr bei Bedarf aufhällt.
    Ein Bademeister.
    Und da fällt einem sicher noch das ein oder andere ein.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  4. #4
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    Mir fallen da mehr als genug ein:
    der Störungstechniker im Wasserwerk,
    dessen Kollege im Abwasserwerk,
    der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
    der diensthabende Elektriker am Flughafen,
    ...
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Sportwart Beitrag anzeigen
    Mir fallen da mehr als genug ein:
    der Störungstechniker im Wasserwerk,
    dessen Kollege im Abwasserwerk,
    der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
    der diensthabende Elektriker am Flughafen,
    ...
    Joa, aber von allen verlangt der Staat das sie zum Feuerwehreinsatz kommen, denn diese Arbeitsfreistellung gilt für alle Berufe.
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von consti_ffb Beitrag anzeigen
    naja nach dem meldebild wäre ich auch gefahren. Ich zitiere: "Einsatz für die FF Althegnenberg, 40-tonner überschlag, vermutlich personen eingeklemmt. B2 zwischen..." zitat ende.

    bei diesem Meldebild wäre ich auch gefahren.
    wäre aber sicher was anderes wenn es heißen würde zum gurken einsammeln ;-)
    ... und jetzt kommen wir mal auf die Klagen diversere Fußvolk-Einsatzkräfte zurück "... wir bekommen nur noch Piepser ohne Durchsage/Textanzeige..." Denn seien wir mal ehrlich: bei "Gurken einsammeln" erscheint fast niemand, bei "Personenrettung" fast alle.

    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen".
    Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
    Ein derart formulierter Passus ist mir bis heute noch nicht begegnet.

    Was aber Kommentierungen immer wieder auftaucht, ist das Abwägen zwischen Pflichten. Steht im Gesetz "Einsatzteilnahme ist Pflicht" und/oder "Freistellung ist Pflicht", braucht da keine generelle Ausnahmeregelung getroffen zu werden, da es immer je nach Einzelfall andere Pflichten (gesetzlich oder auch mal GMV) geben kann, die dann höher zu bewerten sind als die des Brandschutzgesetzes. Aber eben immer: Einzelfallbetrachtung.

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