
Zitat von
Sportwart
Und das im wesentlichen mit Recht:
Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.
Mich störts ja nicht ...
Aber es gibt sicher draußen genausoviele Berufe bei denen es einfach nicht geht.
Eine Krankenschwester die alleine im Nachtdienst ist.
Ein Mitarbeiter der Bahn der nach einem Schrankenausfall, den Verkehr bei Bedarf aufhällt.
Ein Bademeister.
Und da fällt einem sicher noch das ein oder andere ein.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.