Und das im wesentlichen mit Recht:
Beispiel Lehrer: Aufsichtspflichtig über eine Klasse - Feuerwehreinsatz während der Arbeit? Ich denke eher nein.
Beispiel Polizei: Als Vollzugsbeamter der Polizeibehörden (egal ob Land oder Bund) hat man seine Aufgaben im Schadensfall - Feuerwehreinsatz im Dienst? Wohl nicht.
Beispiel Soldat: Kommt auf den Aufgabenbereich an, aber bei der Bundeswehr ist es sogar vorgesehen, dass ihre Soldaten an "Massnahmen zur örtlichen Schadenabwehr" teilnehmen können.