Mir fallen da mehr als genug ein:
der Störungstechniker im Wasserwerk,
dessen Kollege im Abwasserwerk,
der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
der diensthabende Elektriker am Flughafen,
...
Mir fallen da mehr als genug ein:
der Störungstechniker im Wasserwerk,
dessen Kollege im Abwasserwerk,
der Entsorger, der mit seinem Saug- / Drucktank gerade gefährliche Abfälle entsorgt,
der diensthabende Elektriker am Flughafen,
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... und jetzt kommen wir mal auf die Klagen diversere Fußvolk-Einsatzkräfte zurück "... wir bekommen nur noch Piepser ohne Durchsage/Textanzeige..." Denn seien wir mal ehrlich: bei "Gurken einsammeln" erscheint fast niemand, bei "Personenrettung" fast alle.
Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Wie schon geschrieben...
Es bezieht sich darauf, das der Arbeiter nicht zum Chef sagt, ich geh jetzt zur Sicherheitswache oder zu ner Übung.
Beim Einsatz, läßt die Dienstpflicht Feuerwehr es nicht zu rechtzeitig seim Chef bescheid zu geben.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ein derart formulierter Passus ist mir bis heute noch nicht begegnet.
Was aber Kommentierungen immer wieder auftaucht, ist das Abwägen zwischen Pflichten. Steht im Gesetz "Einsatzteilnahme ist Pflicht" und/oder "Freistellung ist Pflicht", braucht da keine generelle Ausnahmeregelung getroffen zu werden, da es immer je nach Einzelfall andere Pflichten (gesetzlich oder auch mal GMV) geben kann, die dann höher zu bewerten sind als die des Brandschutzgesetzes. Aber eben immer: Einzelfallbetrachtung.
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