
Zitat von
firefraggle
In einem Betrieb arbeitet ein Feuerwehrmann.Dieser ist in seiner Wehr stlv.Orts.BM.Einsatzaufkommen 4-10 im Jahr.Während der Arbeitszeit evtl.1 mal im Jahr.Diesem wurde verboten an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen.Und wenn er Nachts im Einsatz ist hat er keine Ruhezeit und muss abbrechen wenn der Einsatz sich mit der Arbeitszeit überschneidet.Der Firmenchef ist Führungskraft der Gesamtfeuerwehr.Er selbst prädigt immer das Firmen ihre Leute los lassen sollen wenn sie gebraucht werden.Das Ende vom Lied war das der Kamerad ausgetreten ist um seinen Job zu behalten....
Nu kram ich mal schnell die Chips und die Cola raus....
Das wird spannend, wenn der Chef, der die Freistellung im Einsatz untersagt, gleichzeitig der Stadtbrandmeister (so verstehe ich "Führungskraft der Gesamtfeuerwehr") ist. Oder hat da ein Stadtbrandmeister Feuerwehr-Dienstlichen Zoff mit einem stv OBM?.
Fährt der Stadtbrandstifter / Firmenchef eigentlich bei Einsätzen während der Arbeitszeit auch nicht raus, oder hat der die Erlaubnis seines Arbeitgebers? ...ach neeeee, det isser ja selbär... ;-)
Geändert von AkkonHaLand (15.04.2010 um 15:34 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator