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Thema: 21-Jährige gefeuert, weil sie beim Feuerwehr-Einsatz war

  1. #61
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen".
    Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #62
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Btt: Der Passsus im entsprechenen Landes-Gesetz lautet idR.: "Der Betrieb hat für Einsätze freizustellen ausser betriebliche Belage stehen dem entgegen". Was ein "betrieblicher Belang" ist entscheidet in allen Fällen der Chef. Fazit: Sagt der Chef, dass ich nicht gehen darf, dann muss ich im Betrieb bleiben!
    Ein derart formulierter Passus ist mir bis heute noch nicht begegnet.

    Was aber Kommentierungen immer wieder auftaucht, ist das Abwägen zwischen Pflichten. Steht im Gesetz "Einsatzteilnahme ist Pflicht" und/oder "Freistellung ist Pflicht", braucht da keine generelle Ausnahmeregelung getroffen zu werden, da es immer je nach Einzelfall andere Pflichten (gesetzlich oder auch mal GMV) geben kann, die dann höher zu bewerten sind als die des Brandschutzgesetzes. Aber eben immer: Einzelfallbetrachtung.

  3. #63
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Kannst du mir mal bitte den Passus des entsprechenden Landes-Gesetz (hier Bayern) zeigen?
    Zitat Zitat von Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Art 9:
    (1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen.
    2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet.
    3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen.
    4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
    Zugegeben in Bayern sehr kurz und schwammig formuliert, aber auch da drin...
    Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #64
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Anm.:Der im Vorbeitrag, auf den sich ja auch diese Frage bezog, angeführte Passus ist ein SINNzitat kein Wortzitat.
    Nur leider ist der Sinn des Gesetzestextes damit absolut nicht getroffen.


    Sie haben dem Arbeitgeber ihre Abwesenheit anzuzeigen, sofern es die Dienstpflichten (des Feuerwehrdienstes!) zulassen.

  5. #65
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    Wie schon geschrieben...
    Es bezieht sich darauf, das der Arbeiter nicht zum Chef sagt, ich geh jetzt zur Sicherheitswache oder zu ner Übung.
    Beim Einsatz, läßt die Dienstpflicht Feuerwehr es nicht zu rechtzeitig seim Chef bescheid zu geben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  6. #66
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    Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.

  7. #67
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Kommt darauf an, was man unter "rechtzeitig" versteht.
    rechtzeitig ist ein dehnbarer Begriff.
    Und ich denke mal, es ist soweit gemeint, sobald du von dem Grund erfährst sollst du es deinem Chef mitteilen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  8. #68
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    Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.

  9. #69
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ich würde eher vermuten rechtzeitig = wenn es die Lage zulässt.
    Richtig, man kann ja kaum verlangen das nach Melderbimmeln direkt ein Telefonat mit dem Chef geführt wird.

  10. #70
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    Zitat Zitat von Schümi Beitrag anzeigen
    Richtig, man kann ja kaum verlangen das nach Melderbimmeln direkt ein Telefonat mit dem Chef geführt wird.
    verlangen kann man alles. ;) Gerade wenn man selber nicht mit der Materie vertraut ist.

  11. #71
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Tja jetzt sind wir in der Zeit angekommen in der Hilfe am nächsten nichts mehr Wert ist und nicht mehr geduldet wird. Irgendwo Sterben Menschen in Autos oder in brennenden Häuser und niemand DARF helfen weil ihm dann gekündigt wird, weil dem Arbeitgeber das Geld was er verdient sehr viel wichtiger ist als Menschenleben. ...
    Man sollte auch mal die Hintergründe beleuchten welche zu dieser Einstellung der Gesellschaft, gegenüber dem Ehrenamt im allgemeinen und der Feuerwehr im speziellen, geführt hat.

    Ich bin selber sowohl Inhaber einer Firma als auch ehrenamtlich tätig.

    Grundsätzlich:
    Sicherlich darf kein Mensch sterben weil die Mitglieder einer Feuerwehr nicht ausrücken können/dürfen!

    Aber...
    ...überwiegend, wenn man überhaupt von Schuld reden kann, liegt diese in der Politik von Länder, Kreise und Kommunen. Hier fehlt die EINDEUTIGE Rechtssicherheit für Mitglieder ALLER Hilfsdienste die ehrenamtliche Helfer einsetzen. Dann muß aber auch das Einkommen zu 100% gesichert sein und zwar unbürokratisch und zeitnah! Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.

    ...Ehrenamt macht nun mal nicht satt!
    In diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten muß sich jeder ehrenamtlich tätige ernsthaft überlegen was ihm wichtiger ist. Ehrenamt oder Arbeit

    ...vielleicht sollte man auch mal das Aufgabenfeld der Feuerwehr wieder auf die orginären Aufgaben beschränken und nicht als "Mädchen für alles" einsetzen und dadurch die Akzeptanz in Firmen und Betrieben nicht noch zusätzlich mindern.

    ...wenn ein Betrieb Mitarbeiter nicht freistellen kann (wie z.B. Fluglotzen, Busfahrer, Altenpflegerinnen, etc.) sollte der Betrieb dieses beim Innenminsterium z.B. nachweisen müssen.

    Wie in dem oben beschriebenen Fall sehe ich den Einsatz der Feuerwehr als nicht gerechtfertigt, höchstens zum sicherstellen des Brand- und Umweltschutzes mit max. 6 Einsatzkräften. Alles andere können problemlos Polizei, Stadtreinigung bzw. Bauhof und Bergungsunternehmen bewerkstelligen.

    Wie schon gesagt Brandschutz und Menschen- bzw. (Groß-)Tierrettung JA - alles andere NEIN
    Gruß Carsten
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    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  12. #72
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    [...]Also entweder wird per Gesetz jeder Unternehmer dazu verpflichtet seine Mitarbeiter freizustellen, oder man streich diese Wischi-waschi-Paragraphen ersatzlos aus allen Gesetzen und Verordnungen.
    und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
    Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
    Greetz

    Benni

  13. #73
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
    Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
    Tja, dann muß man eben mehr hauptamtlich einstellen bzw die Stadt/Gemeinde muß vorrangig Feuerwehrleute einstellen.
    Versteh ehrlich gesagt eh nicht warum man in Bayern soviele Feuerwehren braucht.
    Aber das is ein anderes Thema.
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  14. #74
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    FYI: Zum ursprünglichen Fall siehe aktuelles FW-Magazin, S. 16ff.
    Hier werden sie repariert
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  15. #75
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    und dann? Dann stellt doch kein Betrieb mehr solche Leute ein. Die Folge: keine gibt bei einer Einstellung mehr zu ehrenamtlich für solche Dienste tätig zu sein und geht auch zu keinem Einsatz mehr.
    Das verlagert/verschärft das Problem m.M. nur, statt es zu lösen.
    Sorry, aber ich glaube Du hast meinen Vorschlag nicht verstanden oder Du bist noch nicht im Jahre 2010 angekommen.

    Wäre doch kein Problem alle sog. Freistellungsparagraphen, deiner Meinung nach, zu streichen da sie ja keinen gesetzgebenden Charakter haben bzw. erfüllen.

    @ Alex22:
    ...das sehe ich auch so z.B. für die Einsätze Mo-Fr 06:00-18:00h eine hauptamtliche Wachbereitschaft von 6 Figuren durch die Kommune betreiben und das Problem ist gelöst - 10 Arbeitslose weniger - Erstangriff und Menschenrettung sichergestellt - Arbeitnehmer können ihrer Arbeit nachgehen und in ihrer Freizeit "Retter" spielen und löschen gehen.

    Wenn das dann noch die orginären Aufgaben der FEUERwehr sind, sind doch alle glücklich.
    Gruß Carsten
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