Bevor man über die Freistellung redet, sollte man aber auch mal prüfen, ob denn deren Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.
Denn es gibt nicht nur den § 9 im Bayerischen Feuerwehrgesetz, sondern auch den § 4 Abs. 2, wonach "Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen nur insoweit Feuerwehraufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist".
Ob das dann so einfach gegeben ist, wenn eine Wehr freundlicherweise 8 Stunden lang einen LKW auf einer halbseitig gesperrten Bundesstraße auslädt, dessen Ladung nichts gefährliches beinhaltet, darf durchaus bezweifelt werden.
Ich sehe hier einen Fehler der Einsatzleitung vor Ort, den die junge Frau nicht zu verantworten hat, aber dessen indirekte Folgen sie jetzt ausbaden muss. Egal, was der Arbeitgeber vorher gesagt hat, ist die Kündigung arbeitsrechtlich soweit in trockenen Tüchern, weil es bei der Probezeit einfach keine Begründung braucht.