Meine Meinung...
Sicherlich kann man annehmen das der grund der Feuerwehreinsatz ist, ebenso ist es nicht gerechtfertigt das man eine abmahnung bekommt da man ja eh freigestellt werden sollte.
Dennoch, wenn der Arbeitgeber das nicht toleriert bringen einem alle gesetze nichts, ich würde nicht in einem unternehmen Arbeiten wollen wo der chef mich dauernd auf dem kieker hat. Sprich wenn der Chef es nicht will hat die Feuerwehr das nachsehen.
Das ganze dann trotz dessen in der probezeit so abzuhandeln, ich kann es bedingt nachvollziehen wenn man helfen möchte, aber mein Job wäre mir gerade wenn es nur um eine Bergungsaktion geht wichtiger.
Ich bin der meinung sie wird keine Chance haben, die könnten was gegen die abmahnung machen da diese nicht berechtigt ist, aber gegen die Kündigung nicht. Denn in der Probezeit darf man nunmal ohne Angaben von Gründen kündigen.
Würde mich daher stark wundern wenn die Kameradin recht bekommen würde.
Nichts desto trotz ist der Arbeitgeber meiner meinung nach nicht nett (ich drück mich mal so nett aus).
Bin echt froh das ich von der Arbeit weg darf und helfen.
Bevor man über die Freistellung redet, sollte man aber auch mal prüfen, ob denn deren Voraussetzungen überhaupt gegeben sind.
Denn es gibt nicht nur den § 9 im Bayerischen Feuerwehrgesetz, sondern auch den § 4 Abs. 2, wonach "Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen nur insoweit Feuerwehraufgabe, als es zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist".
Ob das dann so einfach gegeben ist, wenn eine Wehr freundlicherweise 8 Stunden lang einen LKW auf einer halbseitig gesperrten Bundesstraße auslädt, dessen Ladung nichts gefährliches beinhaltet, darf durchaus bezweifelt werden.
Ich sehe hier einen Fehler der Einsatzleitung vor Ort, den die junge Frau nicht zu verantworten hat, aber dessen indirekte Folgen sie jetzt ausbaden muss. Egal, was der Arbeitgeber vorher gesagt hat, ist die Kündigung arbeitsrechtlich soweit in trockenen Tüchern, weil es bei der Probezeit einfach keine Begründung braucht.
Naja, aber zumindest gegen die Abmahnung kann sie vorgehen. Die ist ja eindeutig aufgrund des Einsatzes erfolgt..
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
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