Hallo,
sie hat aber innerhalb der Probezeit keinen Anspruch auf das Kündigungsschutzgesetz. Slebst wenn sie klagen sollte, würde die Klage gleich abgelehnt werden, da halt noch keine 6 Monate Betriebszugehörigkeit bestanden haben. Innerhalb der Probezeit muss man auch nicht mit einem Grund kündigen.
Und mal ganz ehrlich. In der Probezeit ein solches Risiko einzugehen, ist schon sehr seltsam.
In diesem Sinne
Bjoerni