
Zitat von
Maulwurf
Die vorliegende Richtlinie wurde vom Technisch-Wissenschaftlichen Beirat (TWB) –
dem vfdb-Referat 8 „Persönliche Schutzausrüstungen“ – erarbeitet und hat Gültigkeit
für Geräte mit Herstelldatum ab 01.07.2002.
Das Referat 8 empfiehlt jedoch auf Grund der bisherigen Erfahrungen auch ältere
Geräte nach dieser Richtlinie zu behandeln. Nach Aussagen der Hersteller ist diese
Verfahrensweise möglich.
also wenn ich ein Gerät habe was davor liegt kann ich das anwenden muss aber nicht wenn ich der Meinung bin das es so in Ordnung so wie ich bisher geprüft habe! (so verstehe ich das als NICHT Gerätewart!!!)
Stimmt und was stand in der älteren Ausführung?
Damals stand auch schon drin, daß Masken nach der Desinfektion und Reinigung zu überprüfen sind.
Da gehts zB um Prüffristen.
In der vfdb steht auch drin das PA nach 6 Jahren zur Grundüberholung müssen.
Dräger sagt beim PSS 7000 reicht es alle 10 Jahre, dann empfiehlt der Club auch alle 6 jahre, dennoch kannst es auf 10 Jahre hinauszögern.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.