s. FwDV 7, Punkt 5.2
Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeteilt werden. Die Maskenbrille muss in den persönlich zugeteilten Atemanschluss eingesetzt sein und im Einsatz und bei Übungen getragen werden.Bin zwar nicht gefragt, antworte aber trotzdem ;-)@AkkonHaLand: Frage wenn ihr zu einer BMA fahrt und die Maske umhängt (wenn das bei euch so ist???????) dann ist doch die Maske nicht mehr eingeschweißt ! Was wird dann damit gemacht???? (BMA-Fehlalarm, Maske war nur umgehängt und nicht "getragen")
Bei BMA-Alarmen rüstet sich der Angriffstrupp komplett aus und schließt bloß den Lungenautomaten nicht an. Wenn man die Zeit hat, den Helm abzunehmen, die Maske inkl. Flammschutzhaube und Dichtproben anzulegen, den Helm wieder aufzusetzen etc., dann kann man die Maske auch eingeschweißt im Behälter lassen und nur den Behälter umhängen. Auf die zehn Sekunden kommt es dann ja auch nicht mehr an.
Ansonsten, wenn die Maske wirklich nicht getragen wurde, kann man sie auch wieder in den Maskenbehälter packen und verlasten. Das Problem ist dann eben, dass man, sofern die Masken eingeschweißt werden, nicht mehr erkennen kann, ob sie getragen wurden oder nicht. Zumindest bei uns gilt nämlich: Maske aus dem Folienbeutel = Maske getragen, alles andere wäre nicht nachzuhalten.