Was sollen die schon sagen? Mach eine Gefährdungsbeurteilung und komme deinen Arbeitgeberpflichten nach.
Es gibt eine staatliche Vorschrift (LärmVibrationsArbSchV), die gilt über den Anhang 1 der GUV-V A1 auch für Versicherte, die ehrenamtlich tätig sind.
Diese Verordnung gibt einen Tageslärmexpositionspegel von 80 dB(A) als Auslöseschwelle und von 85 dB(A) als Expositionsgrenzwert vor. In Ausnahmefällen kann behördlicherseits zugelassen werden, dass der Wochenlärmexpositionspegel herangezogen wird.
Das heißt die zeitlich gemittelte Lärmbelastung an einem Tag darf maximal 85 db(A) über 8 h entsprechen. Herrscht bei SoSi-Fahrt zum Beispiel ein Lärmpegel von 100 dB(A) am Arbeitsplatz des Beschäftigten und hat er ansonsten "Ruhe" (angenommen mit 55 dB(A)), entspricht dies bei einer 24h-Schicht 15 Minuten SoSi am Tag bis zum Erreichen des Grenzwertes. Lärmschutzmaßnahmen werden aber bereits vorher bei Erreichen des Auslösewertes notwendig, nämlich nach knapp 5 Minuten SoSi am Tag.
Die 100 dB(A) sind jetzt von mir willkürlich angenommen, konkrete Werte hängen sehr stark von den konkreten Gegebenheiten (Art der SoSi-Anlage und des Fahrzeuges, Einbauort, Anzahl und Dauer der Nutzung) ab und sind daher durch den "Unternehmer" im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.