so- ich glaube das reicht aus :)
Sorgfaltspflichten eines Rettungswagens (938)
(jlp). Auch beim Einsatz von Sondersignalen ist der Fahrer eines Rettungswagens verpflichtet, sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineinzutasten und sorgfältig zu beobachten, ob sein Sondersignal von allen anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wird. Unterlässt der Rettungswagenfahrer diese Gefahrenüberprüfung und fährt er mit 55 km/h bei "roter Ampel" in eine Kreuzung hinein, dann trifft ihn bei einem Unfall eine Haftungsquote von 80 Prozent.
Oberlandesgericht Naumburg, Az.: 1 U 76/08
Bei der Freiwilligen Feuerwehr sind doch alles Kranke ! Was ist, wenn die mit einem Schlag alle Gesund werden ??