Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Ich kann mich nicht erinnern, in Gesprächen mit NRW'lern irgendwann mal was von diesen Kraftfahrerfortbildungen/-belehrungen gehört zu haben. Wird das wirklich so durchgezogen (inkl. Nachweis)? Was ist mit Fahrern, die diesen Nachweis nicht erbringen können? Und warum sind die Nachweise der freiwilligen HiOrgs und der Träger von Einrichtungen des Blutspendedienste dem HVB vorzulegen, die der anderen aber nicht?
Bei uns JA. Jedes Jahr das gleiche Spiel. Im Zweifel darf der, der nicht bei der Belehrung war, im Einsatzfall nicht fahren. Sinn oder Unsinn - Ich habe da so meine ganz eigene Meinung dazu. :-)

Gruß
CubeBall