Zitat Zitat von pageboylover Beitrag anzeigen
15 Sekunden ?!

Wenn man mit SOSI fahren will macht man Horn und RKL an und an der Einsatzstelle erst wieder aus.

Alles andere ist rechtlich immer fragwürdig.

Natürlich fährt auch bei uns keiner für Wasser im Kelleroder Ölspuren mit Sonder.
So natürlich ist das nicht. Es gibt genug Wehren, die auch zum Tanken mit SoSi fahren würden, wenn es niemand verbietet.

Schönstes Beispiel: Als eine Berufsfeuerwehr hier in die neue Wache umgezogen ist, sind alle Fahrzeuge im Konvoi mit SoSi gefahren. Der RTW, der mit SoSi zu einem Notfall ausrücken wollte, stand minutenlang in der Ausfahrt fest, weil Feuerwehrs Show machen mussten!

Soviel dazu.

Der Rest ist natürlich Quatsch. Ein Einsatzhorn bzw. eine akkustische Warnung muss nur dann verwendet werden, wenn man von anderen Verkehrsteilnehmern eine Reaktion (das Vorbeilassen etc.) erreichen möchte. Wenn niemand da ist, der zur Seite fahren, auf seine Vorfahrt verzichten etc. soll, braucht man auch kein Horn.
Und das ist rechtlich nicht im Geringsten fragwürdig.

Was sagen eigentlich die Berufsgenossenschaften zur Lärmbelastung während Einsatzfahrten?

Gruß, Mr. Blaulicht