Dabei nimmst Du aber kein Wegerecht in Anspruch (den Du hättest auch ohne Blau + Horn Vorfahrt, da derjenige welcher aus dem ruhenden Verkehr kommt, Vorfahrt achten muss).
Mir hat mal ein Rechtsanwalt (zudem RA gesagt) Blau + Horn ist nur dort von Nöten wo Du keine Vorfahrt hast, aber Vorfahrt haben willst (mit entsprechendem Vorlauf).
Gruß
Simon