
Zitat von
hs112
aber die Auslegung vor einem Gericht obliegt immer dem Richter- eigentlich sollte der Fahrer mit SoSi immer die Füße still halten- sprich umsichtiger fahren als alle anderen- oder er muß immer damit rechnen in Erklärungsnot zu kommen.
Bei BGS/Zoll oder anderen Kräften der BOS läuft es leider ebenso ab.
Lese dir nochmal §35 der StVO durch und dann schreib bitte wo du hier was von blauen Blinklicht und Einsatzhorn ließt um Sonderrechte zu beanspruchen.
Selbst die Müllabfuhr und die Post haben Sonderrechte, wo hat die Müllabfuhr ihr blaues Blinklicht+Einsatzhorn um im Halteverbot zu stehen?
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.