Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
Warum macht ihrs euch so schwer?
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Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz.
Duz machst es dir zu einfach. Wer wann wo weshalb zuständig ist, ist in den Bundesländern verschieden. Beispiel NRW: Dort kennt das Feuerwehrgesetz den sogenannten "Unglücksfall", Gerichte sagen das eine Ölspur ein solcher Unglücksfall ist, und somit ist die Feuerwehr grundsätzlich zuständig, auch ohne Gefahr im Verzug.
Beispiel RLP: Das Feuerwehrgesetz sagt, es gilt nur dann, wenn andere Gesetze die Zuständigkeit des jeweiligen Falles nicht regeln sollten. Ölspuren bzw. Verschmutzungen der Straßen und deren Beseitigung sind im Landesstraßengesetz geregelt, also ist die Feuerwehr nicht zuständig.
Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
So pauschal ist das Quatsch. Mal abgesehen davon, dass die Feuerwehr Teil einer Behörde ist.