Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
Ich fasse das nun alles mal für mich zusammen:

Verantwortlich für die korrekt und effektive Beseitigung einer Ölspur ist also der Straßenbaulastträger - dass wäre hier Nordrhein-Westfalen dann entweder der Kreis, die Stadt oder das Land Nordrhein-Westfalen.
Korrekt.

Ich habe heute einfach mal mit unserer Stadtverwaltung telefoniert, so zu sagen ein reines Informationsgespräsch. In diesem Gespräch sagte man mir, dass für die Straßen in unserem Kreis der "Landesbetrieb Straßenverwaltung NRW" (oder wie das Ding hieß) verantwortlich sei. Unsere Stadt hat diese Aufgaben komplett an das Land Nordrhein-Westfalen übergeben. Dazu zählen auch die Straßenunterhaltung, wie Streckenkontrollen, Winterdienst usw.
Das wundert mich jetzt ehrlich gesagt etwas, kann mir nicht vorstellen, dass sich Straßen.NRW neben den Landstraßen, Bundesstraßen und -autobahnen auch die Kreis- und Gemeindestraßen ans Bein bindet. Für sie sind üblicherweise Einrichtungen wie der Kreisbauhof, der Gemeindebauhof oder ähnliches zuständig. Aber nungut, kann ja sein.

Beim Beseitigen von Ölspuren gibt es einen Kooperationsvertrag mit einer Fremdfirma. Diese Firma wird grundsätzlich bei allen Ölspuren angefordert. Ausnahmen bilden hier scheinbar Verkehrsunfälle mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, denn hierzu konnte oder wollte man mir nicht antworten.

Die Anforderung hat im Bedarfsfall durch die Polizei bzw. wenn ebenfalls alarmiert, durch die Feuerwehr zu erfolgen. Die Feuerwehr hingegen darf nicht tätig werden, außer bei Gefahr im Verzug, sprich Betriebsstoffe laufen in offene Gewässer, Kanalisation etc. pp.
Da liegt der Hund begraben, zumindest für NRW. Bis ins Jahr 2007 dürfte das der Idealfall gewesen sein, danach hat das OVG Münster geurteilt, dass Ölspuren Unglücksfälle im Sinne des FSHG und damit eine Pflichtaufgabe der gemeindlichen Feuerwehr sind. Da kommt die Feuerwehr auch so schnell nicht mehr raus, auch wenn sie es materiell und personell nicht zu leisten vermag. Die Feuerwehr kann ja auch nicht sagen "Oh, es brennt. Eigentlich ein Einsatz für mich, aber geht gerade nicht, mir fehlt das notwendige Material." Das würde zu Recht zu entsprechenden Nachfragen führen.
Man (im Sinne von "die Kommune als Träger der Feuerwehr") kann sich natürlich auch eine Firma hinzuziehen (kostet die Gemeinde Geld, sofern kein Verursacher bekannt ist) oder versuchen, das Problem auf andere abzuwälzen (Polizei, Straßenbaulastträger), wenn die aber nicht wollen (keine Bereitschaftszeit) oder können (Polizei) ist und bleibt die Feuerwehr verantwortlich.
Mit dieser Lage ist so ziemlich keiner zufrieden, aber die Politik scheint nicht gewillt zu sein, etwas dagegen zu tun ...

Auch hier sagte man mir ausdrücklich, dass die Feuerwehr nicht die Möglichkeiten hat, eine Ölspur effektiv zu bekämpfen...
Sie kann die Ölspur in der Regel nicht beseitigen, aber sie kann "Gefahrenabwehr" machen. Im Zweifel muss sie eben absichern, absperren, abstumpfende Mittel auftragen und abwarten.

Siehe auch die von mir auf der ersten Seite verlinkten Dokumente und die Unterlagen zum Seminar Ölspurbeseitigung im Mitgliederbereich des IdF NRW.

Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.

In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.

Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.

Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...
Eventuell hat man das ja getan, aber unter anderen Umständen.
Ölspuren sind ja GsD auch nicht so häufig, dass die Beseitigungsfirma davon leben könnte, wenn sie überall im Einzugsgebiet (in der Regel deutlich mehr als eine Gemeinde!) innerhalb weniger Minuten 24/7 vor Ort wäre. Also setzt man die Eingriffszeiten hoch, um die Kosten niedrig zu halten. Denn im Endeffekt muss die Gemeinde das bezahlen, da kann es ggf. auch günstiger sein, die Feuerwehr zu "missbrauchen".