Ich fasse das nun alles mal für mich zusammen:

Verantwortlich für die korrekt und effektive Beseitigung einer Ölspur ist also der Straßenbaulastträger - dass wäre hier Nordrhein-Westfalen dann entweder der Kreis, die Stadt oder das Land Nordrhein-Westfalen.

Ich habe heute einfach mal mit unserer Stadtverwaltung telefoniert, so zu sagen ein reines Informationsgespräsch. In diesem Gespräch sagte man mir, dass für die Straßen in unserem Kreis der "Landesbetrieb Straßenverwaltung NRW" (oder wie das Ding hieß) verantwortlich sei. Unsere Stadt hat diese Aufgaben komplett an das Land Nordrhein-Westfalen übergeben. Dazu zählen auch die Straßenunterhaltung, wie Streckenkontrollen, Winterdienst usw.

Beim Beseitigen von Ölspuren gibt es einen Kooperationsvertrag mit einer Fremdfirma. Diese Firma wird grundsätzlich bei allen Ölspuren angefordert. Ausnahmen bilden hier scheinbar Verkehrsunfälle mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, denn hierzu konnte oder wollte man mir nicht antworten.

Die Anforderung hat im Bedarfsfall durch die Polizei bzw. wenn ebenfalls alarmiert, durch die Feuerwehr zu erfolgen. Die Feuerwehr hingegen darf nicht tätig werden, außer bei Gefahr im Verzug, sprich Betriebsstoffe laufen in offene Gewässer, Kanalisation etc. pp.
Auch hier sagte man mir ausdrücklich, dass die Feuerwehr nicht die Möglichkeiten hat, eine Ölspur effektiv zu bekämpfen...

Aufgabe der Polizei sei es, den betroffenen Streckenabschnitt ordnungsgemäß abzusichern. Im gänigsten Fall durch das veranlassen, dass Schilder aufgestellt werden, im Einzelfall durch Amtshilfe bei der Feuerwehr zur Absicherung, bzw. kompletter Sperrung des Straßenabschnittes.

So viel also von unserer Stadtverwaltung dazu...
Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.

In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.

Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.

Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...