Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    25.03.2004
    Beiträge
    546
    Warum macht ihrs euch so schwer?
    Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
    Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz. D
    Alles andere -auch wenn es jahrelang so gehandhabt wurde- ist nicht die Aufgabe der FW.

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Warum macht ihrs euch so schwer?
    ...
    Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz.
    Duz machst es dir zu einfach. Wer wann wo weshalb zuständig ist, ist in den Bundesländern verschieden. Beispiel NRW: Dort kennt das Feuerwehrgesetz den sogenannten "Unglücksfall", Gerichte sagen das eine Ölspur ein solcher Unglücksfall ist, und somit ist die Feuerwehr grundsätzlich zuständig, auch ohne Gefahr im Verzug.
    Beispiel RLP: Das Feuerwehrgesetz sagt, es gilt nur dann, wenn andere Gesetze die Zuständigkeit des jeweiligen Falles nicht regeln sollten. Ölspuren bzw. Verschmutzungen der Straßen und deren Beseitigung sind im Landesstraßengesetz geregelt, also ist die Feuerwehr nicht zuständig.
    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
    So pauschal ist das Quatsch. Mal abgesehen davon, dass die Feuerwehr Teil einer Behörde ist.

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Moin zusammen!

    Mein momentaner Kenntnisstand in dieser Angelegeheit ist folgender:

    - Originäre Zuständigkeit liegt gem. § 44 StVO eindeutig beim zuständigen Straßenbaulastträger. Kann Kreis, Stadt, Gemeinde sein.

    - Ist dieser nicht erreichbar tritt die sog. subsidiäre Zuständigkeit ein und somit kommt die Polizei auf den Plan.

    - Diese ist nicht in der Lage ( rein materiell gesehen ) die Verkehrssicherheit wieder herzustellen und fordert ( so jedenfalls bei uns im Bereich ) in Amtshilfe die Feuerwehr an. Im Nachbarkreis läuft es etwas anders. Da haben die Straßenbaulastträger einen Vertrag mit einem externen Unternehmen.

    Es mag ja nun von Landesrecht zu Landesrecht ( aus FF - Sicht gesehen ) Unterschiede geben, aber eine grundsätzliche Zuständigkeit der Feuerwehr i.S. Ölspurbeseitigung oder Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustandes einer Straße, sehe ich eigentlich nicht.

    Was das Aufstellen von Beschilderungen angeht, so kann ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit nicht nachvollziehen. So denn die FF seitens des Straßenbaulastträgers oder der Polizei in Amtshilfe angefordert wird, Schilder zur Verfügung hat und zum Aufstellen dieser Schilder aufgefordert wird, so geschieht dies in Amtshilfe und sollte damit auch rechtmäßig sein.

    MfG
    Geändert von Poli (23.11.2009 um 18:25 Uhr)

  4. #4
    Buschfunker Gast
    Ich fasse das nun alles mal für mich zusammen:

    Verantwortlich für die korrekt und effektive Beseitigung einer Ölspur ist also der Straßenbaulastträger - dass wäre hier Nordrhein-Westfalen dann entweder der Kreis, die Stadt oder das Land Nordrhein-Westfalen.

    Ich habe heute einfach mal mit unserer Stadtverwaltung telefoniert, so zu sagen ein reines Informationsgespräsch. In diesem Gespräch sagte man mir, dass für die Straßen in unserem Kreis der "Landesbetrieb Straßenverwaltung NRW" (oder wie das Ding hieß) verantwortlich sei. Unsere Stadt hat diese Aufgaben komplett an das Land Nordrhein-Westfalen übergeben. Dazu zählen auch die Straßenunterhaltung, wie Streckenkontrollen, Winterdienst usw.

    Beim Beseitigen von Ölspuren gibt es einen Kooperationsvertrag mit einer Fremdfirma. Diese Firma wird grundsätzlich bei allen Ölspuren angefordert. Ausnahmen bilden hier scheinbar Verkehrsunfälle mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, denn hierzu konnte oder wollte man mir nicht antworten.

    Die Anforderung hat im Bedarfsfall durch die Polizei bzw. wenn ebenfalls alarmiert, durch die Feuerwehr zu erfolgen. Die Feuerwehr hingegen darf nicht tätig werden, außer bei Gefahr im Verzug, sprich Betriebsstoffe laufen in offene Gewässer, Kanalisation etc. pp.
    Auch hier sagte man mir ausdrücklich, dass die Feuerwehr nicht die Möglichkeiten hat, eine Ölspur effektiv zu bekämpfen...

    Aufgabe der Polizei sei es, den betroffenen Streckenabschnitt ordnungsgemäß abzusichern. Im gänigsten Fall durch das veranlassen, dass Schilder aufgestellt werden, im Einzelfall durch Amtshilfe bei der Feuerwehr zur Absicherung, bzw. kompletter Sperrung des Straßenabschnittes.

    So viel also von unserer Stadtverwaltung dazu...
    Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.

    In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.

    Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.

    Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...

  5. #5
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Ich fasse das nun alles mal für mich zusammen:

    Verantwortlich für die korrekt und effektive Beseitigung einer Ölspur ist also der Straßenbaulastträger - dass wäre hier Nordrhein-Westfalen dann entweder der Kreis, die Stadt oder das Land Nordrhein-Westfalen.
    Korrekt.

    Ich habe heute einfach mal mit unserer Stadtverwaltung telefoniert, so zu sagen ein reines Informationsgespräsch. In diesem Gespräch sagte man mir, dass für die Straßen in unserem Kreis der "Landesbetrieb Straßenverwaltung NRW" (oder wie das Ding hieß) verantwortlich sei. Unsere Stadt hat diese Aufgaben komplett an das Land Nordrhein-Westfalen übergeben. Dazu zählen auch die Straßenunterhaltung, wie Streckenkontrollen, Winterdienst usw.
    Das wundert mich jetzt ehrlich gesagt etwas, kann mir nicht vorstellen, dass sich Straßen.NRW neben den Landstraßen, Bundesstraßen und -autobahnen auch die Kreis- und Gemeindestraßen ans Bein bindet. Für sie sind üblicherweise Einrichtungen wie der Kreisbauhof, der Gemeindebauhof oder ähnliches zuständig. Aber nungut, kann ja sein.

    Beim Beseitigen von Ölspuren gibt es einen Kooperationsvertrag mit einer Fremdfirma. Diese Firma wird grundsätzlich bei allen Ölspuren angefordert. Ausnahmen bilden hier scheinbar Verkehrsunfälle mit ausgelaufenen Betriebsstoffen, denn hierzu konnte oder wollte man mir nicht antworten.

    Die Anforderung hat im Bedarfsfall durch die Polizei bzw. wenn ebenfalls alarmiert, durch die Feuerwehr zu erfolgen. Die Feuerwehr hingegen darf nicht tätig werden, außer bei Gefahr im Verzug, sprich Betriebsstoffe laufen in offene Gewässer, Kanalisation etc. pp.
    Da liegt der Hund begraben, zumindest für NRW. Bis ins Jahr 2007 dürfte das der Idealfall gewesen sein, danach hat das OVG Münster geurteilt, dass Ölspuren Unglücksfälle im Sinne des FSHG und damit eine Pflichtaufgabe der gemeindlichen Feuerwehr sind. Da kommt die Feuerwehr auch so schnell nicht mehr raus, auch wenn sie es materiell und personell nicht zu leisten vermag. Die Feuerwehr kann ja auch nicht sagen "Oh, es brennt. Eigentlich ein Einsatz für mich, aber geht gerade nicht, mir fehlt das notwendige Material." Das würde zu Recht zu entsprechenden Nachfragen führen.
    Man (im Sinne von "die Kommune als Träger der Feuerwehr") kann sich natürlich auch eine Firma hinzuziehen (kostet die Gemeinde Geld, sofern kein Verursacher bekannt ist) oder versuchen, das Problem auf andere abzuwälzen (Polizei, Straßenbaulastträger), wenn die aber nicht wollen (keine Bereitschaftszeit) oder können (Polizei) ist und bleibt die Feuerwehr verantwortlich.
    Mit dieser Lage ist so ziemlich keiner zufrieden, aber die Politik scheint nicht gewillt zu sein, etwas dagegen zu tun ...

    Auch hier sagte man mir ausdrücklich, dass die Feuerwehr nicht die Möglichkeiten hat, eine Ölspur effektiv zu bekämpfen...
    Sie kann die Ölspur in der Regel nicht beseitigen, aber sie kann "Gefahrenabwehr" machen. Im Zweifel muss sie eben absichern, absperren, abstumpfende Mittel auftragen und abwarten.

    Siehe auch die von mir auf der ersten Seite verlinkten Dokumente und die Unterlagen zum Seminar Ölspurbeseitigung im Mitgliederbereich des IdF NRW.

    Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.

    In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.

    Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.

    Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...
    Eventuell hat man das ja getan, aber unter anderen Umständen.
    Ölspuren sind ja GsD auch nicht so häufig, dass die Beseitigungsfirma davon leben könnte, wenn sie überall im Einzugsgebiet (in der Regel deutlich mehr als eine Gemeinde!) innerhalb weniger Minuten 24/7 vor Ort wäre. Also setzt man die Eingriffszeiten hoch, um die Kosten niedrig zu halten. Denn im Endeffekt muss die Gemeinde das bezahlen, da kann es ggf. auch günstiger sein, die Feuerwehr zu "missbrauchen".

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •