Und wo ich schon einmal dabei bin, mach ich einfach mal ein bisschen OT, denn das ganze verwirrt mich ein wenig. Ich habe vor einem knappen halben Jahr einen Kooperationsvertrag mit unserer Stadtverwaltung zum kommunalen Winterdienst auf Kreis-, Gemeinde-, und Wirtschaftswegen abgeschlossen.
In dem Vertrag ist klar und ausdrücklich gereglt, an welche Pflichten und Bedinungen ich mich zu halten habe. Unter anderem habe ich die Pflicht die mir zugeteilten Streckenabschnitte ordnungsgemäß und sicher in einer vorgegebenen Zeit zu beräumen und zu abzustreuen.
Bei extremen Wettersituationen bin ich dazu verpflichtet, den sonst kommunalen Winterdienst zu unterstützen, sowie für eine Rufbereitschaft zu sorgen.
Warum vereinbart man nicht mit der besagten Spezialfirma so eine vertraglich Regelung?! Bei mir hat das ganze auch funktioniert...