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Thema: Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...
    Auch bei den Kostenfragen gibt es in RLP klare Aussagen: Da die Feuerwehr nicht zuständig ist, kann sie, selbst wenn der Verursacher bekannt ist, von diesem keine Kostenerstattung anfordern (Urteil Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 5 K 5/07.NW)
    Und aus dem gleichen Grund (= keine Feuerwehraufgabe) sind Arbeitgeber bei Ölspuren auch nicht verpflichtet, ehrenamtliche Feuerwehrleute freizustellen. Würde er es doch tun, könnte er nichtmal die Lohnfortzahlung durch die Kommune beanspruchen, eben weil er es dann "freiwillig" macht. Könnte zu bösen Überraschungen führen, wenn eine Wehr in RLP weiter Ölspuren bearbeitet (sowas solls hier trotz aller eindeutigen Regeln immer noch geben, Feuerwehr halt...) und dann mal jemand mit seinem Arbeitgeber aneinandergerät.

  2. #2
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    Bei uns ist das auch so geregelt, dass auf Bundes- und Kreisstraßen ein Unternehmen die Ölspur beseitigt, auf Gemeindestraßen können wir selbst darüber entscheiden. Aber wir sind dann trotzdem noch für die Absicherung der Unfallstelle zuständig, man könnte es auch einfach sinnloses rumstehen nennen, so wie letztens erst bei uns geschehen. Polizei hat Ölpspur auf S-Straße gesehen, FW wurde alarmiert zur Absicherung, ebenso Unternehmen benachrichtigt. Die FW stand ca. 2 Stunden dort, hat die Unfallstelle auf Anweisung der Polizei gesperrt, diese war ebenfalls vor Ort. Wärhrend dieser Wartezeit ist inzwischen wieder ein Folgeunfall aus Unachtsamkeit der Autofahrer passiert.... Und irgendwann kam dann auch mal die Firma. Da kann man dann auch schon mal an dem Sinn dieser ganzen Sache zweifeln...

  3. #3
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    Hi Leute,

    bei uns ist es genauso. Wir haben zwar keine Spezialfirmen vor Ort, Ölspuren werden aber in der Regel vom Bauhof, oder ausserhalb der Stadt von der Straßenmeisterei erledigt.

    Wir kommen nur dann zum Einsatz wenn es sich um eine größere Menge oder umfassende Verkehrsregelung handelt und Bauhof oder Strassenmeisterei überfordert sind, oder wirklich Gefahr für Leib und Leben oder für die Umwelt besteht.

    Leider ist es so, wie nederrijner schon gesagt hat, das die Feuerwehr mancherorts als Ersatz für Bereitschaften "missbraucht" wird, und für jeden Öltropfen ausrücken muss...

  4. #4
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    Zitat Zitat von FireFighterAngel Beitrag anzeigen
    Bei uns ist das auch so geregelt, dass auf Bundes- und Kreisstraßen ein Unternehmen die Ölspur beseitigt, auf Gemeindestraßen können wir selbst darüber entscheiden. Aber wir sind dann trotzdem noch für die Absicherung der Unfallstelle zuständig, man könnte es auch einfach sinnloses rumstehen nennen, so wie letztens erst bei uns geschehen. Polizei hat Ölpspur auf S-Straße gesehen, FW wurde alarmiert zur Absicherung, ebenso Unternehmen benachrichtigt. Die FW stand ca. 2 Stunden dort, hat die Unfallstelle auf Anweisung der Polizei gesperrt, diese war ebenfalls vor Ort. Wärhrend dieser Wartezeit ist inzwischen wieder ein Folgeunfall aus Unachtsamkeit der Autofahrer passiert.... Und irgendwann kam dann auch mal die Firma. Da kann man dann auch schon mal an dem Sinn dieser ganzen Sache zweifeln...
    Ich finde das auch ziemlichen Schwachsinn, vielleicht bin ich aber auch einfach nicht involviert genug, um den tieferen Sinn dahinter zu sehen (Komme aus dem selben Landkreis wie FireFighterAngel).
    Abgesehen von den Preisen, die die haben (kann mir gar nicht vorstellen, dass das billiger als die FW ist), haben die auch eine definiterte Ausrückezeit von 90 Minuten. Letztens ist erst wieder eine FW alarmiert wurden, um dann vor Ort festzustellen, dass es nicht in ihrer Zuständigkeit liegt und die Spezialfirma (ich verzichte jetzt mal auf Nennung) nachalarmiert werden muss. Also standen die Kameraden, und standen, und standen... Und zum Schluss kam die Firma und fährt noch das Warndreieck der FW breit :-).
    Uns selbst hat es zum Glück noch nicht getroffen, aber wenn ich so darüber nachdenke, haben wir wahrscheinlich letztens eine Ölspur beseitigt, die eigentlich "der Firma gehört" hätte :-). Aber die Leitstelle sieht da auch nicht immer sofort durch, habe ich manchmal den Eindruck...

  5. #5
    Buschfunker Gast
    Ich weiß gar nicht wie es bei uns auf den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen geregelt ist. Scheinbar liegt das hier bei uns auch im Zuständigkeitsbereich der Spezialfirma. Unsere Löschgruppe hat zu dem auch nicht wirklich die Möglichkeit eine Ölspur größeren Ausmaß zu entfernen. Bei einem fast überladenem LF 8-6 mit zwei Sack Bindemittel auch irgendwie schwierig *g*

  6. #6
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Also standen die Kameraden, und standen, und standen... Und zum Schluss kam die Firma und fährt noch das Warndreieck der FW breit :-)
    Wieso bleibt denn die Feuerwehr dort vor Ort, und stellt keine Schilder hin?
    Dann hat die Ölspur ihre gewünschte Absicherung, die Feuerwehr weniger Frust, und die Firma mehr zum plattfahren, und schon sind alle zufrieden.

    Zitat Zitat von Buschfunker Beitrag anzeigen
    Unsere Löschgruppe hat zu dem auch nicht wirklich die Möglichkeit eine Ölspur größeren Ausmaß zu entfernen. Bei einem fast überladenem LF 8-6 mit zwei Sack Bindemittel auch irgendwie schwierig *g*
    Du kannst einen 40to Sattelzug, vollbeladen mit Bindemittel, neben euer LF stellen, und hast trotzdem nicht die Möglichkeit, das Öl tatsächlich zu entfernen.

  7. #7
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    Warum macht ihrs euch so schwer?
    Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
    Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz. D
    Alles andere -auch wenn es jahrelang so gehandhabt wurde- ist nicht die Aufgabe der FW.

  8. #8
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    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Warum macht ihrs euch so schwer?
    ...
    Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz.
    Duz machst es dir zu einfach. Wer wann wo weshalb zuständig ist, ist in den Bundesländern verschieden. Beispiel NRW: Dort kennt das Feuerwehrgesetz den sogenannten "Unglücksfall", Gerichte sagen das eine Ölspur ein solcher Unglücksfall ist, und somit ist die Feuerwehr grundsätzlich zuständig, auch ohne Gefahr im Verzug.
    Beispiel RLP: Das Feuerwehrgesetz sagt, es gilt nur dann, wenn andere Gesetze die Zuständigkeit des jeweiligen Falles nicht regeln sollten. Ölspuren bzw. Verschmutzungen der Straßen und deren Beseitigung sind im Landesstraßengesetz geregelt, also ist die Feuerwehr nicht zuständig.
    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
    So pauschal ist das Quatsch. Mal abgesehen davon, dass die Feuerwehr Teil einer Behörde ist.

  9. #9
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    Moin zusammen!

    Mein momentaner Kenntnisstand in dieser Angelegeheit ist folgender:

    - Originäre Zuständigkeit liegt gem. § 44 StVO eindeutig beim zuständigen Straßenbaulastträger. Kann Kreis, Stadt, Gemeinde sein.

    - Ist dieser nicht erreichbar tritt die sog. subsidiäre Zuständigkeit ein und somit kommt die Polizei auf den Plan.

    - Diese ist nicht in der Lage ( rein materiell gesehen ) die Verkehrssicherheit wieder herzustellen und fordert ( so jedenfalls bei uns im Bereich ) in Amtshilfe die Feuerwehr an. Im Nachbarkreis läuft es etwas anders. Da haben die Straßenbaulastträger einen Vertrag mit einem externen Unternehmen.

    Es mag ja nun von Landesrecht zu Landesrecht ( aus FF - Sicht gesehen ) Unterschiede geben, aber eine grundsätzliche Zuständigkeit der Feuerwehr i.S. Ölspurbeseitigung oder Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustandes einer Straße, sehe ich eigentlich nicht.

    Was das Aufstellen von Beschilderungen angeht, so kann ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit nicht nachvollziehen. So denn die FF seitens des Straßenbaulastträgers oder der Polizei in Amtshilfe angefordert wird, Schilder zur Verfügung hat und zum Aufstellen dieser Schilder aufgefordert wird, so geschieht dies in Amtshilfe und sollte damit auch rechtmäßig sein.

    MfG
    Geändert von Poli (23.11.2009 um 18:25 Uhr)

  10. #10
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    Warum macht ihrs euch so schwer?
    Feuerwehr kann keine Schilder aufstellen, da sowas nur einer Behörde zusteht (außer FW hat die verkehrsrechtl. Anordnungsgenehmigung).
    Die Beseitigung von Öl etc. obliegt dem jeweiligen Strassenbaulastträger. Die FW kommt "nur" bei Gefahr im Verzug zum Einsatz. Der Strassenbaulastträger hat sich zu kümmern.
    Und eine Fremdfirma ist sehr wohl wesentlich billiger.
    Man darf bei der FW nicht nur Kosten für Fahrzeuge und Gerät sowie Verbrauchsmaterial sehen, sondern auch die Verdienstausfallkosten. Und da summiert sich einiges.
    Alles andere -auch wenn es jahrelang so gehandhabt wurde- ist nicht die Aufgabe der FW. Alle FW, die das so mitmachen, sind selber Schuld. :-)))
    Ich glaube, die FW haben mit ihrer Uraufgabe (Feuer löschen, Menschen retten) genug zu tun.

  11. #11
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    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Warum macht ihrs euch so schwer?

    Und eine Fremdfirma ist sehr wohl wesentlich billiger.
    Man darf bei der FW nicht nur Kosten für Fahrzeuge und Gerät sowie Verbrauchsmaterial sehen, sondern auch die Verdienstausfallkosten. Und da summiert sich einiges.
    Aber diese Kosten hat man auch, wenn die FW zwei Stunden vor Ort steht und auf die Firma wartet... Und wenn von der Polizei die FW zur Absicherung angefordert wird, dann müssen wir auch dort hin. Und ich kenne keine FW, die Schilder auf ihrem Auto hat, die sie dort aufstellt...

    Sicherlich sind wir nicht in der Lage, die Ölspur so zu beseitigen die eine Spezialfirma, aber die ganzen letzten Jahre ging es auch, dass wir das Öl mit unserem Bindemittel aufgenommen haben und bei evt. größerem Umfang dann ne Kehrmaschine angefordert haben. Und da hat sich keiner dran gestört, dass die Straße nicht porentief sauber ist...

    Es ist auch sicher richtig, dass dies nicht zur Hauptaufgabe der FW gehört, aber wie oft brennt es denn noch, und die oft sind Technische Hilfeleistungen?

  12. #12
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    ACHTUNG: http://safebrowsing.clients.google.c.../erlassoel.pdf




    Zitat Zitat von FireFighterAngel Beitrag anzeigen
    Sicherlich sind wir nicht in der Lage, die Ölspur so zu beseitigen die eine Spezialfirma, aber die ganzen letzten Jahre ging es auch, dass wir das Öl mit unserem Bindemittel aufgenommen haben und bei evt. größerem Umfang dann ne Kehrmaschine angefordert haben. Und da hat sich keiner dran gestört, dass die Straße nicht porentief sauber ist...
    In diesem Bericht http://www.pfaelzischer-merkur.de/re...t27549,2551195 heißt es: "Hinzu kam, dass in Nordrhein-Westfalen Vertreter privater Fachbetriebe Strafanzeigen gegen Einsatzleiter der Feuerwehr erstatteten, die solche Gemische vorschriftswidrig entsorgten", informiert Hahn. In einem Fall wurde auch ein Ermittlungsverfahren gegen einen Einsatzleiter der Feuerwehr eingeleitet, weil es auf einer von der Feuerwehr gereinigten Fahrbahn zu einem tödlichen Folgeunfall gekommen war." Also irgendwer hat sich offenbar schon dran gestört.
    Davon abgesehen, ging es auch lange Jahre beim Brandeinsatz mit Eimerketten, und daran, dass der Atemschutz aus nassen Bärten bestand, hat sich auch lange keiner dran gestört.
    Ich finde Weiterentwicklungen im Feuerwehrbereich, die mir mein Leben sicherer und meine Verantwortung geringer machen, jetzt nicht so schlecht...

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