Im letzten Jahr hat ein Ölspur-Beseitigungs-Fach-Unternehmen gegen eine Gemeinde geklagt, weil er der Meinung gewesen sei, dass es nicht die Aufgabe, der Feuerwehr sei, Ölspuren zu beseitigen, und leider verloren!
Sein Haupt-argument war, das die Feuerwehr, überhaupt nicht in der Lage sei, bzw., nicht geeignetes Material hätte, um eine Str., Fachgerecht zu reinigen, und der Unternehmer mit seinen schönen neuen Kehrmaschinen schneller wär.
Da wies der Richter darauf hin, das die Gefahrenabwehr nicht dem Unternehmer unterliegt, und die Gemeinde zu entscheiden hat, wie und mit welchen Mitteln se die Gefahr schnellstmöglich beseitigt!
Wir fahren Ölspuren auch von der Feuerwehr. Ist der Zeitaufwand zu hoch, oder der Verursacher bekannt, haben wir in der Nachbarstadt nen Unternehmer der mit ner Öl-kehrmaschine dann gerufen wird! Wir haben aber auch schon Ölspuren bis zu 6km abgestreut