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Thema: Rechtliche Konsequenzen beim Beseitigen einer Ölspur

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  1. #1
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    Ölspur

    Also wir haben bei uns in der Geimeine folgende Regelung:

    Von uns werden keine Ölspuren beseitigt, wir sichern die Einsatzstelle ab, und lassen die Pol und Straßenmeisterei nachalarmieren.

    Bei Gefahr für die Umwelt, z.B. wenn des Öl Richtung Kanalisation läuft wird mit Ölbindemittel des Öl aufgenommen. Die Reste die dann noch auf der Straße sind können wir gar nicht richtig beseitigen.
    Also wird die Einsatzstelle an die Pol, bez. Straßenmeisterei übergeben und die sollen schauen dass eine Reinigungsmaschine antanzt und die Reste beseitigt.
    Schilder mit "Ölspur" kann auch die Straßenmeisterrei aufstellen.

    Also wir sind NUR für die ersten paar Minuten da, um abzusichern dass keine Unfälle passieren und um drohende Gefahr für die Umwelt abzuwenden.

    Viele grüße

    Stefan

  2. #2
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    Servus,

    bei uns folgender ablauf....

    Ölspur gemeldet.... Feuerwehr wird zu Gefahrenabwehr Alarmiert und wir fahren an.
    Arbeiten welche wir durchführen sind natürlich Gefahrenabwehr... sprich sollte öl drohen in die Kanalisation zu laufen etc. wird hier entsprechend gehandelt.
    Ebenso führen wir natürlich entsprechende sicherungsmaßnahmen durch oder ggf. auch in Amtshilfe Verkehrsregelung etc. pp.
    Unsere Gemeinde hat einen Vertrag mit einem Privatunternehmen. Dieses unternehmen ist Vertraglich zu einer Einrückzeit innerhalb von 40 minuten verpflichtet. (24/7/365).

    Selber Abstreuen fällt also flach... wobei ganz klar manchmal echt nervige angelegenheit.
    Denn die haben nen weiten Anfahrtsweg und brauchen dementsprechend auch wirklich 40 min. (hat leider trotz vertrag auch schon länger gedauert).

    so denn... bis denn...

    PS: Komme aus NRW.

  3. #3
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    Im letzten Jahr hat ein Ölspur-Beseitigungs-Fach-Unternehmen gegen eine Gemeinde geklagt, weil er der Meinung gewesen sei, dass es nicht die Aufgabe, der Feuerwehr sei, Ölspuren zu beseitigen, und leider verloren!

    Sein Haupt-argument war, das die Feuerwehr, überhaupt nicht in der Lage sei, bzw., nicht geeignetes Material hätte, um eine Str., Fachgerecht zu reinigen, und der Unternehmer mit seinen schönen neuen Kehrmaschinen schneller wär.

    Da wies der Richter darauf hin, das die Gefahrenabwehr nicht dem Unternehmer unterliegt, und die Gemeinde zu entscheiden hat, wie und mit welchen Mitteln se die Gefahr schnellstmöglich beseitigt!

    Wir fahren Ölspuren auch von der Feuerwehr. Ist der Zeitaufwand zu hoch, oder der Verursacher bekannt, haben wir in der Nachbarstadt nen Unternehmer der mit ner Öl-kehrmaschine dann gerufen wird! Wir haben aber auch schon Ölspuren bis zu 6km abgestreut

  4. #4
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    Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.

    (Und witzigerweise hätte er vor einem rheinland-pfälzischen Gericht Recht bekommen, hier endeten mittlerweile schon mehrere Gerichtsverfahren mit dem Tenor, dass die Feuerwehr grundsätzlich nicht zuständig ist)

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.
    Nein, so war es eigentlich nicht gemeint! Ich kann natürlich 10 Kameraden 4 Std., lang ne Straße bürsten lassen, oder wege ab, ob ich ne halbe Std., auf die Kehrmaschine warte, die dann 1,5 Std., dafür braucht.

    Abgesehen davon, entscheidet das bei uns, der Einsatzleiter, zusammen mit der Polizei, die die Staße frei geben muß.
    Kosten, Aufwand, Zeit, und nutzen, sind dann die Zauberworte

  6. #6
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    Also bei uns kehren wir die Straße in der Regel noch selbst.

    Wieso und Warum entzieht sicht gerade meiner Kenntniss.

    Ich sehe aber auch anderes Aspekte. Wenn ich hier lese, wir warten bis zu 40min auf die Firma, finde ihc das in einigen Fällen unvertretbar. Wir haben hier Bundesstraße und Autobahn. Und auf solchen viel befahrenen Straßen ist auch für mich unvertretbar diese 40min + die Zeit die das unternehmen braucht zu speren (auch nur einseitig) nur damit das Unternehmen die Reinigung vornimmt.
    Denn hier kommen in den Bereich das ich eine teil-/Gesperte Straße habe auf der eig nix passiert.
    Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko. Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren. Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.

  7. #7
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    Naja ...
    dann hoffe ich aber das ihr eure Autobahn bzw Bundesstraße auch nach den Herstellerangaben des Ölbindemittels reinigt. Denn das dauert mit Sicherheit 3 mal solange, als wenn ne Spezialfirma mit ner Reinigungsmaschine kommt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Ich sehe aber auch anderes Aspekte. Wenn ich hier lese, wir warten bis zu 40min auf die Firma, finde ihc das in einigen Fällen unvertretbar. Wir haben hier Bundesstraße und Autobahn. Und auf solchen viel befahrenen Straßen ist auch für mich unvertretbar diese 40min + die Zeit die das unternehmen braucht zu speren (auch nur einseitig) nur damit das Unternehmen die Reinigung vornimmt. Denn hier kommen in den Bereich das ich eine teil-/Gesperte Straße habe auf der eig nix passiert.
    Was soll die Feuerwehr denn dort sinnvolles machen, was über das "nix" hinausgeht? Eine Ölspur bzw. die dadurch entstehende Gefahr für den Verkehr wird nicht dadurch beseitigt, dass man ein bisschen Bindemittel drauf streut.

    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko.
    Durch Schilder?

    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren.
    Das Beseitigen einer Ölspur ist weitaus mehr als "kehren". Und dieses "mehr" kann die Feuerwehr einfach mangels Technik und mangels Ausbildung nicht leisten (auch nicht dort, wo man noch der Meinung ist die Feuerwehr ist zuständig).

    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.
    Jede andere Tätigkeit der Feuerwehr ist auch keine Gefahrenabwehr, sondern unnützer Aktionismus.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Snipero Beitrag anzeigen
    Und die Aussage wenn die Stelle abgesichert ist passieren keine Folgeunfälle finde ich sehr Blauäugig. Hier besteht wieder ein erhöhtes Unfallrisiko. Und das unnötiger Weiße, obwohl die Zeit kürzer gehalten werdne könnte wenn man derweil anfangen würde die Straße zu kehren. Und das warten und schließen von Straßen/teilen ohne das etwas wirklich passiert nennt man dan Gefahrenabwehr? Kann ich nicht verstehen.
    Heißt also, dass wir als Feuerwehr demnächst auch Unfallstellen absichern, wenn die Pol mal wieder kein Personal hat, die Sicht behindernde Begrünung an Kreuzungen zurück schneiden, gefährliche Schlaglöcher flicken etc?

    Sorry, aber wir als Feuerwehr sind nicht für jegliche "Gefahrenabwehr" zuständig. Wenn gewollt ist, dass die Straßen zügig wieder befahrbar sind und nicht längere Zeit gesperrt werden müssen, dann sollte man den Straßenbaulastträger eben zu einer entsprechenden Bereitschaft verpflichten. Aber bitte nicht die Feuerwehr, insb. das Ehrenamt, dafür missbrauchen. Ist ja auch schön billig ...

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