Wenn der Feuerwehr der Aufwand zu groß ist, dann darf wieder der Unternehmer ran... Da kann ich es verstehen, dass jemand dagegen klagt.
(Und witzigerweise hätte er vor einem rheinland-pfälzischen Gericht Recht bekommen, hier endeten mittlerweile schon mehrere Gerichtsverfahren mit dem Tenor, dass die Feuerwehr grundsätzlich nicht zuständig ist)