Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Ölspur beseitigen ist auch keine ureigene Tätigkeit der Feuerwehr.
Sobald ein ziviles Unternehmen da ist, darf die Feuerwehr allerhöchtens noch die Straße sperren bis das Unternehmen da ist.
Und die Feuerwehr sollte froh sein das es Firmen gibt, denn ich behaupte mal 99% der Feuerwehren beseitigen die Ölspur eh nicht fachgerecht.
Die aktuelle Rechtsauffassung in NRW ist eine andere (Ölspur mit Umwelt- oder Verkehrsgefahr = Unglücksfall im Sinne des FSHG) und diverse Feuerwehren wären froh, wenn sie das Thema mit "nicht meine Aufgabe" ad acta legen dürften. :-( So sind sie aber zunächst einmal zuständig.

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