Ohne mich jetzt intensiv mit dem konkreten Fall beschäftigt zu haben, wollte ich doch eine Kleinigkeit mal los werden:
Unabhängig von dem Recht auf Pressefreiheit, Rundfunk- und Meinungsfreiheit, auf die sich Medienvertreter gerne berufen, ist - rein rechtlich - ersteinmal das Maßgebend, was ein Polizeibeamter sagt. Solange eine Anweisung nicht grob sittenwidrig oder strafbar ist, hat man einer Anweisung eines Polizisten zu folgen, in gewissen Fällen auch, ohne, dass er sich dafür sofort rechtfertigt.
Anschließend kann man sich gerne bei der zuständigen Disziplinarstelle beschweren und eine Rechtfertigung verlangen.
Zweitens - und nun verlasseb wir den juristischen Teil und schwenken zur Moral und Ethik - ist es für mich fraglich, was dieses Recht auf Pressefreiheit bedeutet. So ist für mich das Recht bereits erfüllt, wenn man über den Unfall berichtet. Eine fotografische oder gar gefilmte Darstellung macht einen Bericht nicht wahrer oder wirklicher, er veranschaulicht lediglich eine bestimmte Situation. In erster Linie befriedigen solche Bilder oder Videos aber eher ein gewisses Interesse der Zielgruppe und ist daher für mich primär wirtschaftlicher Natur.
Und bei der Frage, was den schützenswerter wäre, die Würde des Menschen oder die (wirtschaftsorientierten) Rechte für Medien, brauche ich persönlich nicht lange nachdenken.
Gruß, Mr. Blaulicht