sollte ja auch nur vereinzelt dargestellt sen... keine lust jetzt den ganzen schmöker inklusive parapgraphen runter zu tippen.

wollte damit nur sagen, in NRW ist es der Feuerwehr durchaus gestattet jemanden zu "entfernen" wenns nötig ist... (natürlich muss man das "nötig sein" definieren und auch die mittel etc pp, aber fürn grundsätzliches "möglich" reichts)

und über "polizei vor ort" ist ne diskussion auch müßig... sobald die vor Ort sind hab ich als Feuerwehr wohl andere Sachen zu regeln, da diskutier ich garnicht drüber, ob ich das dann noch darf oder nicht oder sonst was...

wenn ich als feuerwehr gezwungen bin sowas zu machen, während ich eigentlich besseres zu tun hab, dann gibts auch in dem moment keine andere lösung ;-)

mkg