Beim Ausrüsten mit PA setzt man den Helm so ziemlich zuletzt auf - im beschriebenen Fall wäre der also wohl nicht so schnell als "Schutzschild" zur Verfügung gewesen. Ich denke dass hier kein Richter einen Helfer verurteilen wird, wenn die Abwehrreaktionen im angemessenen, nötigen Rahmen waren. Wenn jemand schon ohne dass er provoziert wurde handgreiflich wird hilft gutes Zureden, Beschwichtigen oder Zurücktreten in der Regel nicht , da habe ich genug Erfahrung. Den Angreifer mit ein paar Kameraden "über den Haufen rennen" , festhalten und der Pol übergeben - da wird sich hinterher kein Richter für die blauen Flecken, die eine oder andere Prellung und vielleicht eine blutige Nase des Angreifers interessieren . Das ist dann eben ohne Vorsatz im Handgemenge passiert und fertig , sowas kann man problemlos als Notwehr rechtfertigen.
Wenn der Angreifer keine Waffen in der Hand hat oder danach greift darf man in der Gegenwehr auch keine Waffen - egal welcher Art - einsetzen, sonst ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben und es könnte in der Tat ein Nachspiel für die angegriffenen Helfer haben.
Wenn jemand allerdings mit einem Messer auf mich zurennt und ich gerade das Strahlrohr in der Hand habe , würde ich ihm dass ohne mit der Wimper zu zucken auf die Rübe hauen .

~Joe~