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Thema: Funktionsgarantie im DA-Netz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Falsch :)
    Nicht zwingend der billigste erhält den Zuschlag, sondern der mit dem besten Preis- /Leistungsverhältnis.
    Das gilt für Netze und Melder.

  2. #2
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    In aller Regel wird allerdings das Pflichtenheft, welches die Leistungen enthält, gleich mitgegeben. Wenn ein Hersteller mir noch nen Flachbildschirm und ne Wii für die Leitstelle dazupackt, ist das zwar nett, aber ändert was am Preis, nicht jedoch an den geforderten Leistungen im Pflichtenheft.

    Mit dem Pflichtenheft ist die Leistung vorgegeben(Digitales Alarmnetz, 2m) und der, der am preiswertesten ist, wird genommen. Wenn nun die Schweizer ein Netz mit - ich nenne es mal - Grundverschlüsselung günstiger anbieten als andere Dienstleister ohne Verschlüsselung, dies jedoch im Pflichtenheft nicht gefordert war, haben wir den Salat, wenn Melder von anderen Stellen beschafft werden sollen/müssen, so wie das bei uns der Fall ist(Das Netz gehört dem Kreis, die Melder gehören den Gemeinden bzw OVs). Immerhin sind wir in ner Marktwirtschaft und soweit ich weiß, lässt sich Swissphone das V am Meldernamen extra bezahlen(Bei Heckmann derzeit 40€ pro Gerät, bei 1000 Meldern sind das auch schon 2 Kleinwagen).


    Wenn natürlich die Melder mitbeschafft werden und mir garantiert wird, während der kompletten Servicedauer des Netzes Neumelder mit POCSAG/IDEA zu einem festgelegten Preis kaufen zu können, hab ich da nix gegen.

    Ich wunder mich, warum die Verschlüsselung bei POCSAG überhaupt im Angesicht von Tetra gefordert wird, für den Rettungsdienst ist ne SDS ans Funkgerät wesentlich komfortabler(vor allem ist dort ne Anbindung an Navigationssysteme denkbar), für Führungskräfte der Feuerwehr ebenfalls(Die SDS sind analog zu SMS im Handynetz, also auch bei kurzzeitigem Verlassen des Netzes oder abgeschaltetem Gerät im Netz gespeichert und werden zugestellt). Ich denke, eine konkrete Alarmmeldung via POCSAG(unverschlüsselt, Fixtext) reicht vollkommen.

  3. #3
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    Du vermischst jetzt Eier mit Tomaten.
    Digitalfunk ist eine andere Geschichte für sich, wenn er denn da ist. Aber alle LK bedienen sich derzeit der digitalen Alarmierung (soweit vorhanden) und es werden insbesondere im Rettungsdienst persönliche Daten (Patientennamen, Diagnosen) übertragen, die es nach dem BDSG zu schützen gilt. Deshalb die Verschlüsselung.
    Die Betreiber der Funknetze werden durch die Bundesdatenschutzbeauftragten zur Verschlüsselung aufgefordert!
    Das große M kann doch Netze und eigene Melder in Kombination anbieten. Dann kann auch jeder LK dort kaufen, wenns in seinen Augen günstiger ist.

  4. #4
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    Zitat Zitat von elsterine Beitrag anzeigen
    Das große M kann doch Netze und eigene Melder in Kombination anbieten. Dann kann auch jeder LK dort kaufen, wenns in seinen Augen günstiger ist.
    Die Ausschreibungen sind bindend, sonst könnte ich ja immer noch EU-Weit ausschreiben und der, dessen Nase mir gefällt, aber 150% vom preiswertesten Anbieter will, bekommt den Auftrag. Und wenn da jemand in den Endpreis "Mittelfristig müssen über 100 FFW mit Meldern (Milchmädchenrechnung: 20 Melder/Wehr, 2000 Melder) versorgt werden, die nur von uns kommen können" mit einrechnet, sieht der Preis ganz anders aus, als wenn ich rechne "Da sind 100 FFW, aber die können auch AlphaPOC kaufen - läuft trotzdem zu 100%, immerhin sind die 20 Melder für die Kreisfeuerwehr für uns sicher mit drin"

    Na klar sollen Patientendaten vor Mithörern geschützt werden, aber der Preis steht in keinem Verhältnis zu der Einschränkung für nicht BDSG-Daten. Ich denke da konkret an verschlüsselte FMS-Telegramme, Funktronic ist da sicherlich sehr aufgeschlossen.

  5. #5
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    Also auch und gerade bei einer EU-Ausschreibung entscheidet bei weitem nicht allein der Preis (zum Glück wohl 30%) sondern ich kann (und muß) technische Parameter angeben/festlegen, die auch zu einem bestimmten Prozentzahl/Wichtung mit in die Vergabeentscheidung einfließen!

    Das mehr als 1,5 fach teurere Angebot (bezogen auf das preislich günstigste) wird nämlich dann für die Preisprozente mit NULL % "gewürdigt"

  6. #6
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    Zumal eine Ausschreibung nunmal geradezu dazu prädestiniert ist, einzelne technische Aspekte ausschließen (Verschlüsselung) oder zu fordern (keine Inkompatibilität mit zugelassenen Meldern anderer Hersteller).

  7. #7
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    @neder....

    Eben...und wenn z.B. eine "netz- und leitstellensystemseitig vorgegebene" Verschlüsselung für anzubietene DME in einem LV gefordert wird, ist es eindeutig, dass sich der (mögliche) Anbieter/Mitbieter VOR Angebotsabgabe zumindest "erkundigt", um welches Verfahren/Netz/Routine etc. es sich handelt bzw. sich mit dem Netz"betreiber" ins Benehmen setzt, damit die von ihm (evtl.) angebotenen DME dann auch in diesem Netz (vollständig) funktionieren.

    Sich kurz vor Toreschluss (sprich Vergabeentscheidung) dann hinzustellen und zu fordern: "Na der Netzbetreiber hätte doch und müsste doch und..." find ich zumindest merkwürdig.

  8. #8
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    Soviel Spielraum hat man bei nem POCSAG Netz nicht, da gibts dann die unerlässlichen Parameter wie Inhouse und Leitstellenanbindung und Benutzung bereits vorhandener Standleitungen. Bei Fahrzeugen und Gerätehäusern gibts da wesentlich mehr Kriterien, die dann durchaus den Preis in den Schatten stellen können. Bei Alarmnetzes, die ohne Verschlüsselung ausgeschrieben werden, spricht der Preis...

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