Du hast dich aber ganz schön verbissen :-)
Natürlich geht es in erster Linie erstmal um das Mitlesen unautorisierter Teilnehmer und in zweiter Linie auch um das BDSG.
Und wenn eben der Errichter eines Netzes keine Funktionsgarantie für "fremde" Melder gibt, mußt du dir als Betrieber (z.B. Landkreis) was einfallen lassen. Entweder du kaufst fremde Melder -wenn das so gewünscht wird- und hast Glück und es geht (oder hast viell. auch Pech und es geht nicht) oder du kaufst eben Melder der Fa., die auch das Netz errichtet hat.
Dann kannst du die Fa. wenigstens festnageln, wenn was nicht geht.
Ich würde auch nie eine Garantie für Teile geben, die ich nciht selber irgendwo dazu anbiete. Alle Autohersteller machen es so.
Und jetzt ein Fall aus der Praxis: Ich kenne Landkreise, die ein Netz der Fa. XY gekauft haben und Melder der Fa. YZ und dann gabs und gibts Probleme! Die dummen die drunter leiden müssen, sind alle Kameraden und Angehörige der Hilfsorganisationen.
Un dnochwas zum Preis: Bei großen Mengen geben alle Hersteller genug Rabatte, sodaß es daran nicht liegen dürfte.