Erm, moment..

Selbst als HiOrg/Fw Angehöriger darf man nicht den Zweck die Mittel heiligen
lassen.. das heisst, ein Melder, ordnungsgemäss zugelassen und programmiert
(und das schliesst "privatbesitz" nicht aus) ist erstmal ok ..

.. genauso ists ja ok, sich ein Brotmesser zu kaufen und damit Brote zu schneiden.

.. wenn man nun am Melder "rummacht", ihn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzt,
seine Daten "widerrechtlich" ausliest (die PSW sieht ein "Schlüssel auslesen" nicht vor),
und gar die so ermittelten Daten wie auch immer nutzt .. naja, das ist dann wohl
gleichbedeutend mit dem "Mord mit einem Brotmesser" ..

Ganz klar, die Verhältnismässigkeit in beiden "Beispielen" ist in keinem Fall gegeben!!

Aber so ist das, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht ..

Gruss,
Tim


PS: Ich setze NMAP zum Subnetz-Scannnen z.B. ein, um die mal wieder vergessene
IP-Adresse meines WLAN-Repeaters herauszufinden ... man kann damit aber auch die
Topologie eines Firmennetzwerkes herausfinden, und solch ein Scan kann schon als
"Vorbereitung" (bzw Versuch) einer Straftat gewertet werden.. elektronische Brotmesser
halt..