Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
Hi,


... Bis auf eine Ausnahme: Jegliche Vorbereitung ist bereits strafbar!
Laut §202c fällt darunter auch die Herstellung und der Vertrieb von entsprechender SW!
( Je nach Ansicht eines unterbeschäftigten Staatsanwaltes könnte man also erst einmal den Programmierern, Käufern und Vertreibern von so netten SW-Geschichten wie FMS32 oder Crusader auf den Pelz rücken und dann ellenlange Gerichtsverhandlungen und zig Rechtsgutachten durchstehen um zu prüfen ob dieser § tatsächlich auch für diese PRogs einschlägig ist)

Gruß
Carsten
Hallo,

das hört sich jetzt aber sehr konstruiert an. ZVEI und Pocsac sind ja nicht für die BOS erfunden worden, sondern sind öffentlich dokumentiert Kommunikationsprotokolle. Diese kann man auch für andere Anwendungen nutzen, z. B. in der Industrie. Zur Überwachung von technischen Einrichtungen am Wochenende wird das eingesetzt. Zur Auswertung darf man selbstverständlich Software einsetzen, auch die von Dir genannten Programme.

Das die erforderliche Ausstattung auch mißbraucht werden kann ist klar.

Wenn es alles unrecht wäre, würde man Melder, Scanner und Software schon lange nicht mehr kaufen können.

Ich kann mir ein Brotmesser kaufen und damit jemanden verletzen, kann nun der Erfinder des Messers verklagt werden? (Okay, das ist auch seeeehr konstruiert.)

Gruß Ralf