
Zitat von
DG3YCS
Hi,
... Bis auf eine Ausnahme: Jegliche Vorbereitung ist bereits strafbar!
Laut §202c fällt darunter auch die Herstellung und der Vertrieb von entsprechender SW!
( Je nach Ansicht eines unterbeschäftigten Staatsanwaltes könnte man also erst einmal den Programmierern, Käufern und Vertreibern von so netten SW-Geschichten wie FMS32 oder Crusader auf den Pelz rücken und dann ellenlange Gerichtsverhandlungen und zig Rechtsgutachten durchstehen um zu prüfen ob dieser § tatsächlich auch für diese PRogs einschlägig ist)
Gruß
Carsten