Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
Hallo,

das hört sich jetzt aber sehr konstruiert an. ZVEI und Pocsac sind ja nicht für die BOS erfunden worden, sondern sind öffentlich dokumentiert Kommunikationsprotokolle. Diese kann man auch für andere Anwendungen nutzen, z. B. in der Industrie. Zur Überwachung von technischen Einrichtungen am Wochenende wird das eingesetzt. Zur Auswertung darf man selbstverständlich Software einsetzen, auch die von Dir genannten Programme.

Das die erforderliche Ausstattung auch mißbraucht werden kann ist klar.

Wenn es alles unrecht wäre, würde man Melder, Scanner und Software schon lange nicht mehr kaufen können.

Ich kann mir ein Brotmesser kaufen und damit jemanden verletzen, kann nun der Erfinder des Messers verklagt werden? (Okay, das ist auch seeeehr konstruiert.)

Gruß Ralf
Hi,

NATÜRLICH ist dieser Fall sehr konstruiert... Da gebe ich dir Recht...
ABER: Nicht unmöglich - Unter anderem einfach weil die entsprechenden §§ Handwerklich SCHLECHT gestrickt sind. Wie soviele Gesetzgebungen in der letzten Zeit.
(Der Idee dahinter ist richtig, nur die Umsetzung ist mies - und gerade zu diesen §§ gab es damals schon heftigste Diskussionen aus der EDV Ecke, da damit quasi auch alle TESTPROGRAMME für Datensicherheit auf einmal Straftatbestände hervorrufen konnten)

Dadurch ist es zum großen Teil AUSLEGUNGSSACHE. Und damit sehr vom Staatsanwalt und Richter abhängig... Natürlich würde vor einem Großteil der deutschen Gerichte ein solches Verfahren gegen HeiRu & Co. NICHT durchkommen, alleine schon weil es genügend LEGALE Anwender dieser SW gibt. Aber das heißt nicht das es NIRGENDWO durchkommen würde, wenn ein Richter zu der überzeugung kommt das der Großteil der Kunden ebend dies zu illegalen Zwecken einsetzt und dem Entwickler unterstellt dieses beabsichtig zu unterstützen (um Geld damit zu machen).

Gruß
Carsten