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Thema: Code vom Digital FME Auslesen???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    16.03.2002
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    110
    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Hi,


    ... Bis auf eine Ausnahme: Jegliche Vorbereitung ist bereits strafbar!
    Laut §202c fällt darunter auch die Herstellung und der Vertrieb von entsprechender SW!
    ( Je nach Ansicht eines unterbeschäftigten Staatsanwaltes könnte man also erst einmal den Programmierern, Käufern und Vertreibern von so netten SW-Geschichten wie FMS32 oder Crusader auf den Pelz rücken und dann ellenlange Gerichtsverhandlungen und zig Rechtsgutachten durchstehen um zu prüfen ob dieser § tatsächlich auch für diese PRogs einschlägig ist)

    Gruß
    Carsten
    Hallo,

    das hört sich jetzt aber sehr konstruiert an. ZVEI und Pocsac sind ja nicht für die BOS erfunden worden, sondern sind öffentlich dokumentiert Kommunikationsprotokolle. Diese kann man auch für andere Anwendungen nutzen, z. B. in der Industrie. Zur Überwachung von technischen Einrichtungen am Wochenende wird das eingesetzt. Zur Auswertung darf man selbstverständlich Software einsetzen, auch die von Dir genannten Programme.

    Das die erforderliche Ausstattung auch mißbraucht werden kann ist klar.

    Wenn es alles unrecht wäre, würde man Melder, Scanner und Software schon lange nicht mehr kaufen können.

    Ich kann mir ein Brotmesser kaufen und damit jemanden verletzen, kann nun der Erfinder des Messers verklagt werden? (Okay, das ist auch seeeehr konstruiert.)

    Gruß Ralf

  2. #2
    Registriert seit
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    2.186
    Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das hört sich jetzt aber sehr konstruiert an. ZVEI und Pocsac sind ja nicht für die BOS erfunden worden, sondern sind öffentlich dokumentiert Kommunikationsprotokolle. Diese kann man auch für andere Anwendungen nutzen, z. B. in der Industrie. Zur Überwachung von technischen Einrichtungen am Wochenende wird das eingesetzt. Zur Auswertung darf man selbstverständlich Software einsetzen, auch die von Dir genannten Programme.

    Das die erforderliche Ausstattung auch mißbraucht werden kann ist klar.

    Wenn es alles unrecht wäre, würde man Melder, Scanner und Software schon lange nicht mehr kaufen können.

    Ich kann mir ein Brotmesser kaufen und damit jemanden verletzen, kann nun der Erfinder des Messers verklagt werden? (Okay, das ist auch seeeehr konstruiert.)

    Gruß Ralf
    Hi,

    NATÜRLICH ist dieser Fall sehr konstruiert... Da gebe ich dir Recht...
    ABER: Nicht unmöglich - Unter anderem einfach weil die entsprechenden §§ Handwerklich SCHLECHT gestrickt sind. Wie soviele Gesetzgebungen in der letzten Zeit.
    (Der Idee dahinter ist richtig, nur die Umsetzung ist mies - und gerade zu diesen §§ gab es damals schon heftigste Diskussionen aus der EDV Ecke, da damit quasi auch alle TESTPROGRAMME für Datensicherheit auf einmal Straftatbestände hervorrufen konnten)

    Dadurch ist es zum großen Teil AUSLEGUNGSSACHE. Und damit sehr vom Staatsanwalt und Richter abhängig... Natürlich würde vor einem Großteil der deutschen Gerichte ein solches Verfahren gegen HeiRu & Co. NICHT durchkommen, alleine schon weil es genügend LEGALE Anwender dieser SW gibt. Aber das heißt nicht das es NIRGENDWO durchkommen würde, wenn ein Richter zu der überzeugung kommt das der Großteil der Kunden ebend dies zu illegalen Zwecken einsetzt und dem Entwickler unterstellt dieses beabsichtig zu unterstützen (um Geld damit zu machen).

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Erm, moment..

    Selbst als HiOrg/Fw Angehöriger darf man nicht den Zweck die Mittel heiligen
    lassen.. das heisst, ein Melder, ordnungsgemäss zugelassen und programmiert
    (und das schliesst "privatbesitz" nicht aus) ist erstmal ok ..

    .. genauso ists ja ok, sich ein Brotmesser zu kaufen und damit Brote zu schneiden.

    .. wenn man nun am Melder "rummacht", ihn nicht mehr bestimmungsgemäss nutzt,
    seine Daten "widerrechtlich" ausliest (die PSW sieht ein "Schlüssel auslesen" nicht vor),
    und gar die so ermittelten Daten wie auch immer nutzt .. naja, das ist dann wohl
    gleichbedeutend mit dem "Mord mit einem Brotmesser" ..

    Ganz klar, die Verhältnismässigkeit in beiden "Beispielen" ist in keinem Fall gegeben!!

    Aber so ist das, wenn man Äpfel und Birnen vergleicht ..

    Gruss,
    Tim


    PS: Ich setze NMAP zum Subnetz-Scannnen z.B. ein, um die mal wieder vergessene
    IP-Adresse meines WLAN-Repeaters herauszufinden ... man kann damit aber auch die
    Topologie eines Firmennetzwerkes herausfinden, und solch ein Scan kann schon als
    "Vorbereitung" (bzw Versuch) einer Straftat gewertet werden.. elektronische Brotmesser
    halt..
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #4
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Ohje..

    Denkst du, die interessiert das ?

    Für die wäre das nun Arbeit, die Firmware zu ändern, flächendeckend ein Fw-Update
    anzubieten - vmtl. kostenpflichtig (also tut's keiner) - ..

    ..und dir, wenn sie nen schlechten Tag haben, ne Anzeige verpassen ;) [ja, leider kann
    ein "Sicherheitsexperte" beim "Aufdecken" auch den eigenen Schuss abbekommen.]
    --
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