Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Darf man als Berechtigter Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn andere Personen, die nicht sonderrechtsberechtigt sind, mit im Auto sitzen? Und: Sind diese Personen im Falle eines Unfalls versichert?

Gruß, Mr. Blaulicht
Meiner Meinung nach ja! Was ist mit den vielen Schülerpraktikanten, die bei hauptamtlichen BOS Praktika machen? Setzt man die "aus", nur weil man eine Sonderrechtsfahrt durchführen muss?

Ich kenne es aus meinem beruflichen Bereich, dass die Schülerpraktikanten während der Dienstschicht mitfahren, von Anfang bis Ende und die Einsätze sämtlichst begleiten. Was den versicherungstechnischen Aspekt angeht unterschreiben sie (da bin ich mir allerdings nicht zu 100% sicher) eine Verzichtserklärung für die Dauer des Praktikums.