Man, hier gehts nicht um den im RTW (oder besser in einer Org.) mitfahrenden, sondern im privatPKW. Und da sind nun mal auch Frau und Kids dabei; bei manchen von mir aus auch Anhalter. Aber seit wann tragen JFler Melder?
Man, hier gehts nicht um den im RTW (oder besser in einer Org.) mitfahrenden, sondern im privatPKW. Und da sind nun mal auch Frau und Kids dabei; bei manchen von mir aus auch Anhalter. Aber seit wann tragen JFler Melder?
Ich persönlich würde je nach Alarmstichwort entscheiden, ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder sie z.b. erst Zuhause absetze. Somit würde ich mir also auch je nach Alarmstichwort überlegen, ob und ab wann ich Sonderrechte in Anspruch nehme. Man muß sich ja immer darüber im klaren sein, daß man eine sehr große Verantwortung (für sich, andere Verkehrsteilnehmer usw.) hat, wenn man sich die "Freiheit" der Sonderrechte nimmt.
Mr. Blaulichts Beitrag bezog is aber glaub ich doch eher auf RTW oder NEF oder sonstige HiOrg Fahrzeuge
Hmm ich wuerde nicht unbedingt nach Alarmstichwort entscheiden ob ich meine Familie mit zur Wache nehme oder zuerst daheim absetze, sondern eher danach jemand dabei der an Fuehrerschein hat? ja dann zur Wache an der Wache aussteigen heimfahren lassen und nachm Einsatz kommt ma scho iwie heim, zur Not abhohlen lassen
Wenn nein setz ich die zuerst daheim ab weil was sollen die da stundenlang an der Wache rumstehen????
Aber was ich auf keinen Fall machen wuerde waere die einfach iwo in der Gegend auszusetzen nach dem Motto ich fahr jez an Einsatz schaut doch mal wie ihr wieder heimkommt...
Also das jez mal darauf bezogen dass ich kein Fahrzeug habe das mit SoSi ausgestattet ist
Und wenn ich einen Dienstwagen habe der mit SoSi ausgestattet ist sollte man sich mal grundsaetlich Fragen ob es sinnvoll ist da Personen mitzunehmen die nix mit der Org zu tun haben weil was wollen die dann mit beim Einsatz????
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Da ich im Dienst nie Anhalter, Freunde, Familie mitnehme, habe ich mich auf private PKW bezogen zum Beispiel auf der Anfahrt zum GH (Feuerwehr) oder zur Einsatzstelle (LNA, OrgEL).
Nur um Missverständnisse auszuschließen.
Übrigens entspricht das auch ziemlich genau der Fragestellung des Themenerstellers...
Gruß, Mr. Blaulicht
Geändert von Mr. Blaulicht (15.09.2008 um 16:43 Uhr)
Ok dann habe ich das falsch aufgefasst
Sorry
Was nichts dran ändert dass ich in einem Dienstwagen keine anderen Personen mitnehmen würde
weil den Dienstwagen hab ich ja wohl deshalb mit dabei damit ich nicht erst zur Wache oder sonstwohinfahren muss sondern gleich von daheim weg ausrücken kann
Dann gibt es halt währen den Bereitschaftszeiten keinen Familenausflug :)
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Kein Problem.
Naja, als KBM oder OrgEl oder LNA hast Du da nicht viele Alternativen.n Es ist ja nicht so, dass diese Dienste in irgendeiner Weise als Bereitschaft oder Rufbereitschaft gezählt werden können, sondern es muss halt irgendwie eine zeitdeckende Versorgung organisiert werden. Und da kommt es mit Sicherheit halt auch mal vor, dass man eine Woche oder zumindest ein Wochenende am Stück Dienst hat. Und wenn Du dann halt genau in dieser Woche halt mal einkaufen willst, oder abends mit Freunden was unternehmen willst, sieht´s schon ganz blöd aus, wenn Du da Deine Familie oder Freunde nicht mitnehmen kannst. Sicherlich sollte dann organisiert sein, dass diese Leute anderweitig wieder nach Hause kommen, aber was ist, wenn Du bereits auf der Rückfahrt bist? Dann kanst Du sie auch nicht gerade bei Regen im Wald aussetzen. Und genauso kannst Du sie nicht erst zu Hause rausschmeissen. Also, was liegt da Näher auf der hand, als zum Einsatzort oder zum GH und von dort aus mit dem Taxi heimwärts.
Gruß, Mr. Blaulicht
Mann MAnn wie umständlich.
Aus der Fragestellung kann ich nicht entnehmen ob es hier um einen Dienstwagen oder einen Privatwagen handelt.
Es gibt doch eigentlich nur 2 Antworten:
Im Privatwagen: wer als OrgL/KBM etc. Sonderrechte in ANspruch nehmen darf, der nimmt sie in Anspruch. Die Insassen im Privatwagen sind ja zum gewissen teil mitversichert.
Im Dienstwagen: Da bedarf es grundsätzlich der Zustimmung des Dienstherrn, ob ich überhaupt Zivilpersonen mitfahren lassen darf (unabhängig von Bereitschaftszeit oder Einsatzfahrt). Sollte das mitnehmen von Zivilpersonen zulässig sein, so müssen die dann auch versichert sein (das ist Aufgabe des Dienstherrn, dies mit der versicherung o.ä. abzuklären).
Grundsätzlich gehe ich aber mal davon aus daß er das mitnehmen von Zivilpersonen im Dienstwagen meint.
JF´ler sind doch grundsätzlich Angehörige der feuerwehr und demnach bei allen fahrten in Dienstfahrzeugen auch mitversichert. Ob es nun Sinn macht diese mit zum Einsatz zu nehmen oder ob man sie erst am gerätehaus/Wache aussteigen lässt, kann man ja nicht verallgemeinern. Das kommt auf den EL an, ob der Fahrer der JF´ler dringend benötigt wird oder nicht.
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